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Weshalb ein Landesforstinventar

Wald

Das LFI ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die schweizerische Wald- und Umweltpolitik.

Die Schweiz ist zu 31% bewaldet. Dieser Wald ist ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Er liefert Holz, bietet Schutz vor Naturgefahren und dient als Freizeitraum. Eine nachhaltige Nutzung und der Schutz des Waldes erfordern objektive Informationen für Politiker, Forscher, Ökologen, Forstpraktiker, die Holzwirtschaft sowie für nationale und internationale Organisationen.

1981 beschloss der Bundesrat deshalb die Durchführung eines ersten Landesforstinventars (LFI). Heute besteht eine gesetzliche Grundlage für das LFI in Artikel 33 des Bundesgesetzes über den Wald von 1993.

Zusammen mit anderen Erhebungen bildet das LFI ein nationales Wald-Informationssystem. Es gehört zum Programm «Waldbeobachtung Schweiz» zusammen mit der Langfristigen Waldökosystemforschung LWF, der Sanasilva-Inventur SSI und dem Waldschutz Schweiz (PBMD).

Das LFI soll periodisch den Zustand und die Veränderungen des Schweizer Waldes in all seinen Funktionen erfassen. Statistisch verlässliche Aussagen sollen für die Schweiz, grössere Kantone und Regionen möglich sein.

Die Erstaufnahme (LFI1) wurde 1983–85 durchgeführt, die zweite Aufnahme 1993–95 und die dritte Inventur erfolgte 2004–2006. Seit 2009 läuft die kontinuierliche Erhebung zum vierten LFI (2009–2017).

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letzte Änderungen: 15.03.2010