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Weshalb ein Landesforstinventar

Wald
Das LFI ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die schweizerische Wald- und Umweltpolitik.

Die Schweiz ist zu 30% bewaldet. Dieser Wald ist ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Er liefert Holz, bietet Schutz vor Naturgefahren und dient als Freizeitraum. Eine nachhaltige Nutzung und der Schutz des Waldes erfordern objektive Informationen für Politiker, Forscher, Ökologen, Forstpraktiker, die Holzwirtschaft sowie für nationale und internationale Organisationen.

1981 beschloss der Bundesrat deshalb die Durchführung eines ersten Landesforstinventars (LFI). Heute besteht eine gesetzliche Grundlage für das LFI in Artikel 33 des Bundesgesetzes über den Wald von 1993.

Zusammen mit anderen Erhebungen bildet das LFI ein nationales Wald-Informationssystem. Es gehört zum Programm «Waldbeobachtung Schweiz» zusammen mit der Langfristigen Waldökosystemforschung LWF, der Sanasilva-Inventur SSI und dem Phytosanitären Beobachtungs und Meldedienst PBMD.

Das LFI soll periodisch den Zustand und die Veränderungen des Schweizer Waldes in all seinen Funktionen erfassen. Statistisch verlässliche Aussagen sollen für die Schweiz, grössere Kantone und Regionen möglich sein.

Die Erstaufnahme (LFI1) wurde 1983-85 durchgeführt, die zweite Aufnahme erfolgte 1993-95. Die Erhebungen zum LFI3 haben im Jahr 2004 begonnen und werden noch bis 2007 andauern. Dabei wird verstärkt auch die waldnahe Landschaft einbezogen.

Film zum ersten LFI (1983)

last update: 27.01.2010© WSL - Autoren
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