STRBREITE gibt an, wie breit der betreffende Strecken-/Strassenabschnitt ist. Lastwagenstrassen im Schweizer Wald müssen, um in der Erschliessungserhebung erfasst zu werden, eine Mindestbreite von 2.50 m aufweisen, wobei der Strassenoberbau mindestens für eine Achslast von 10 t ausgelegt sein muss. Im Rahmen der Försterumfrage des LFI4 wurden zusätzliche Informationen erhoben. Dabei steht nicht die lastwagenbefahrbare Strasse nach LFI mit 10 t Achslast und einer Mindestbreite von 2.50 m im Fokus, sondern die für die Holzabfuhr relevante Strasse mit mindestens 3 m Fahrbahnbreite und genügender Tragfähigkeit für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 26 t.

CodeTextNFI1NFI2NFI3NFI4NFI4bNFI5
-1n/axx
12.5 - 2.9 mxx
23.0 - 3.4 mxx
33.50 m and largerxx

last calculated: 07.02.2025 13:20:48