Vorhandensein von nicht forstlichen Bauten und Anlagen wie Bahnlinien, Hauptstrassen, Leitungen oder Siedlungen, die die Holzhauerei, d.h. das Fällen und Aufrüsten der Bäume, potenziell behindern. Grundlage: Feldaufnahme (MID 207: Einschränkungen für die Holzhauerei)

Aufnahmeanleitung: Kapitel 10, MID 207

CodeTextLFI1LFI2LFI3LFI4LFI4bLFI5
-1keine Angabexxxxx
1keine Einschränkungxxxxx
2Bahnliniexxxxx
3Hauptstrassexxxxx
4Leitungxxxxx
5Siedlungxxxxx

zuletzt berechnet: 30.01.2026 23:16:10