Variablenarchiv LFI2

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WRGREN

Angaben über die Zugänglichkeit und Passierbarkeit des Waldrandes, sowie über die Ausbreitungsmöglichkeit des Waldes.

Wichtigste Barriere direkt am Waldrand, die den Zugang oder Austritt für einzelne Tiere oder den Menschen erschwert resp. verunmöglicht und/oder eine weitere Ausbreitung des Strauchgürtels einschränkt.

Unbegehbare Wege (verwachsen oder abgerutscht, sowie morastige Traktorspuren) werden nicht erfasst. Eine Spur gilt als Weg, wenn ein Trassee erkennbar ist. Im Falle mehrerer Grenzen gelten folgende Prioritäten: Strasse/Weg vor Zaun/Mauer vor Graben/Bach.

Codebedeutung:
Code Beschreibung Erläuterung
1 Keine Keine Begrenzung im obigen Sinn
2 Strassen Strassen und Plätze mit Asphalt- oder Betonbelag (i.d.R. 1.-3. Klass-Strassen).
3 Fahrwege Fahrwege und Plätze mit Kiesbett, ohne Hartbelag (i.d.R. 4. Klass-Strassen)
4 Feldweg Feld-, Alp- und Fusswege, unbekiest, höchstens traktor- befahrbar (i.d.R. 5.-6.Klass-Wege)
5 Zaeune Zäune von Anlagen (Garten, Friedhof, Militär, Industrie, usw.)
6 Wildzaun Wildzaun (Drahtgeflecht)
7 Weidezaun Weidezaun (ein oder mehrere Längsdrähte/-latten)
8 Mauer Mauern ab 1m Höhe
9 Graben Gräben ab 1m Tiefe und 2m Breite
10 Gewaesser See, Fluss, Bach (ab 2m Breite)

Wertebereich: 1 - 10

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 7.15 Waldrand-Begrenzung in der Anleitung für die Feldaufnahmen der Erhebung 1993-1995 auf der Seite S. 69

Variablendokumentation LFI1:

Verfügbarkeit: erhältlich

Herkunft: Terrestrisch erhobenes Merkmal

letzte Aktualisierung: 28.1.2000/JZ

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