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Anleitung
Thema (Zielgrösse):
Basalfläche
(912)
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Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (BHD-Messstelle) aller lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Synonym für Basalfläche: Grundfläche.
(180)
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Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD. Die Gesamtbasalfläche entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche.
(36)
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Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Die Gesamtbasalfläche LFI1 entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche LFI1.
(60)
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Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD.
(12)
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Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war.
Biomasse
(54)
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Trockengewicht (Masse) der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
Fläche
(48)
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Verhältnis der verschiedenen Schadenereignisse (z.B. Wind, Insekten), die zu Schadenflächen geführt haben. Ermittelt wird das Verhältnis anhand derjenigen Schadenflächen, die mindestens 10% der Interpretationsfläche (50 × 50 m) ausmachen und auf denen gemässs den Angaben des lokalen Forstdienstes nur ein Schadenereignis auftrat. Die Zielgrösse erlaubt so Vergleiche zwischen den Inventuren ab dem LFI3.
(9'582)
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Gesamtheit aller Flächen, die gemäss Walddefinition des LFI als Wald bezeichnet werden. Die Walddefinition schliesst Gebüschwald mit ein. Die Zielgrösse «Waldfläche» wird auch verwendet für Auswertungen der Gesamtfläche, wenn es um die Unterscheidung von Wald und Nichtwald geht.
(84)
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Waldfläche, in der seit der letzten Inventur spezifische Massnahmen zur Erhaltung oder Förderung der Biodiversität durchgeführt worden sind. Berücksichtigt sind nur Massnahmen, die explizit unter dem Titel «Biodiversität» subventioniert worden sind. Ein Wald kann gleichzeitig mehrere Biodiversitätsmassnahmen aufweisen, weshalb er zur Fläche mehrerer Biodiversitätsmassnahmen beitragen kann.
Gehölzarten
(72)
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Anzahl Baum- und Straucharten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) auf dem 2-Aren-Probekreis.
(48)
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Anzahl Baum- und Straucharten, die im 2-Aren-Probekreis mit mindestens einem lebenden Individuum ab 40 cm Höhe vertreten sind.
(72)
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Masszahl zur ökologischen Beurteilung von Waldbeständen, abgeleitet aus der Anzahl Gehölzarten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) und dem Vorkommen von Gehölzarten mit spezieller ökologischer Bedeutung (Weiden, Birken, Erlen, einheimische Pappeln, Eichen, Kastanie, Kirschbaum, Wildobst und Sorbus-Arten) in der Oberschicht.
Mortalität
(216)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren abgestorben (z.B. durch Windwurf oder Insekten) oder verschwunden sind (z.B. durch Lawinen), aber nicht forstlich genutzt wurden. Die Mortalität ist die Summe von natürlichen Abgängen und verbleibender Mortalität.
(288)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(24)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
Nutzung
(288)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren forstlich genutzt wurden.
(288)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(24)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
(144)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster/innen) abgeleitet.
(72)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden durch Insekten zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster) abgeleitet.
(72)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden durch (Sturm-)Winde zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster) abgeleitet.
Ökologische Indikatoren
(18)
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Anzahl Mikrohabitate an stehenden lebenden Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
(18)
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Anzahl der stehenden lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), an denen ein Mikrohabitat festgestellt wurde. Da ein Baum gleichzeitig mehrere Mikrohabitate aufweisen kann, kann er zur Stammzahl (stehend-lebend) mehrerer Mikrohabitate beitragen. Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
Stammzahl
(120)
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Tatsächliche Anzahl Nadel- und Laubbäume, die bei der Feldaufnahme auf Verbiss beurteilt worden sind (keine Hochrechnung).
(156)
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Mass für die Dichte einer Bestockung, das aus der Stammzahl pro ha (im LFI Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser [BHD]) und dem Mitteldurchmesser berechnet wird. Bei einer Kluppschwelle von 0 cm ist der SDI weitgehend unabhängig von Standortgüte, Baumartenzusammensetzung und Bestandesalter.
(1'224)
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Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Gesamtstammzahl ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl.
(84)
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Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Die Gesamtstammzahl LFI1 ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl LFI1.
(120)
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Anzahl der Nadel- und Laubbäume mit einer Höhe von 10 bis 129 cm Höhe, bei denen ein Verbiss des Vorjahrestriebes festgestellt wurde. Aufgrund einer anderen Ansprache der Verbissspuren wurde die Verbissintensität im LFI2 im Vergleich zur Methode ab LFI4 überschätzt. Somit können in Vergleichen mit dem LFI2 nur Zunahmen der Verbissintensität gesichert festgestellt werden. Für eine verlässliche Schätzung sollten pro Schätzwert (Tabellenzelle) mindestens 30 Individuen auf Verbiss beurteilt worden sein. Daher sollten auch die entsprechenden Tabellen mit der Zielgrösse "Anzahl auf Verbiss beurteilte Bäume (ohne Hochrechnung)" konsultiert werden.
(1'044)
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Anzahl Stämme der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
Vorrat / Volumen
(1'224)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Das Gesamtholzvolumen entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen.
(84)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Das Gesamtholzvolumen LFI1 entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen LFI1.
(144)
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Schaftholzvolumen der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), reduziert um das Volumen der abgebrochenen Schaftstücke, sowie das Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(54)
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Volumen der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt.
(54)
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Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz), inklusive Derbholzstücken in Asthaufen.
(144)
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Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(768)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(36)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden nur diejenigen toten Bäume aufgenommen, bei denen das Holz noch verwertbar war. Zudem wurden auch liegende grüne Bäume zum Totholz gezählt.
(4'967)
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Schaftholzvolumen in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses entspricht international dem «growing stock».
Waldprobeflächen
(1'056)
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Anteil der Probeflächen, die die Walddefinition des LFI erfüllen, also von «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» bedeckt sind.
(288)
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Anzahl Probeflächen (Plots), die im Rahmen der LFI-Erhebungen aufgenommen wurden (Stichprobengrösse). Die Messungen auf diesen Probeflächen bilden die Grundlage für die statistischen Schätzungen (Hochrechnungen) des LFI über den Schweizer Wald.
Waldrand
(360)
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Anteil des Waldrandes mit einer bestimmten Eigenschaft (z.B. Strukturvielfalt, Gehölzartenvielfalt, Waldrandaufbau) am gesamten Waldrand. Dabei ist der Waldrand der Grenz- oder Übergangsbereich zwischen der Vegetationsform Wald und anderen Elementen der Landschaft.
(54)
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Länge des Waldrandes, berechnet anhand der im Luftbild ermittelten Waldbegrenzungslinien.
Zuwachs
(216)
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Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode minus das Volumen der Mortalität. Der Nettozuwachs entspricht so dem Zuwachs (=Bruttozuwachs) abzüglich des Volumens der Mortalität.
(384)
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Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode.