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Anleitung
Thema (Zielgrösse):
(36)
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Mass für die Dichte einer Bestockung, das aus der Stammzahl pro ha (im LFI Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser [BHD]) und dem Mitteldurchmesser berechnet wird. Bei einer Kluppschwelle von 0 cm ist der SDI weitgehend unabhängig von Standortgüte, Baumartenzusammensetzung und Bestandesalter.
Basalfläche
(702)
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Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (BHD-Messstelle) aller lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Synonym für Basalfläche: Grundfläche.
(270)
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Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD. Die Gesamtbasalfläche entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche.
(180)
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Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD.
Biomasse
(72)
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Trockengewicht (Masse) des Astholzes mit einem Durchmesser von mindestens 7 cm der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(72)
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Trockengewicht (Masse) des Astholzes mit einem Durchmesser von weniger als 7 cm in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(108)
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Trockengewicht (Masse) der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses setzt sich aus den Baumteilen Wurzeln, Schaftholz, Astholz und Nadeln/Blätter zusammen.
(54)
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Trockengewicht (Masse) der oberirdischen Teile der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses setzt sich aus den Baumteilen Schaftholz, Astholz und Nadeln/Blätter zusammen.
(54)
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Trockengewicht (Masse) der liegenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus den Baumteilen Wurzeln, Schaftholz und je nach Zersetzungsgrad auch dem Astderbholz.
(54)
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Trockengewicht (Masse) der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus den Baumteilen Wurzeln und Schaftholz sowie je nach Zersetzungsgrad auch dem Astderbholz.
(54)
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Trockengewicht (Masse) des sog. LIS-Totholzes, d.h. des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch mit mindestens 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) zugeordnet werden kann. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(54)
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Trockengewicht (Masse) des stehenden und liegenden Totholzes, ermittelt mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus folgenden Komponenten: 1) Schaftholz, Astderbholz, Astreisig und Wurzeln von stehenden und liegenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) ohne Schaftbruch, 2) Schaftholz des noch stehenden Stumpfes, Astreisig und Wurzeln von stehenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm BHD mit Schaftbruch und 3) LIS-Totholz, d.h. dem liegendem Totholz ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch ab 12 cm BHD zugeordnet werden kann.
(72)
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Trockengewicht (Masse) von Nadeln und Blättern der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(72)
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Trockengewicht (Masse) des Schaftholzes in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(72)
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Trockengewicht (Masse) der unterirdischen Teile (Wurzeln) der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Wurzelmasse wird nach Zell und Wutzler bestimmt.
Fläche
(24)
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Gesamtheit aller Flächen, die gemäss der Walddefinition des LFI als Gebüschwald gelten.
(72)
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Verhältnis der verschiedenen Schadenereignisse (z.B. Wind, Insekten), die zu Schadenflächen geführt haben. Ermittelt wird das Verhältnis anhand derjenigen Schadenflächen, die mindestens 10% der Interpretationsfläche (50 × 50 m) ausmachen und auf denen gemässs den Angaben des lokalen Forstdienstes nur ein Schadenereignis auftrat. Die Zielgrösse erlaubt so Vergleiche zwischen den Inventuren ab dem LFI3.
(23'106)
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Gesamtheit aller Flächen, die gemäss Walddefinition des LFI als Wald bezeichnet werden. Die Walddefinition schliesst Gebüschwald mit ein. Die Zielgrösse «Waldfläche» wird auch verwendet für Auswertungen der Gesamtfläche, wenn es um die Unterscheidung von Wald und Nichtwald geht.
(24)
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Waldfläche, die am nächsten zu Jungwaldpflanzen mit einem bestimmten Schaden liegt. Jungwaldpflanzen sind im LFI Bäume und Sträucher ab 10 cm Höhe bis zu einem Durchmesser von 11,9 cm. Allerdings sind je nach Inventur nur Bäume (LFI3, LFI5) oder nur Bäume und ausgewählte Straucharten (LFI4) als nächste Jungwaldpflanze erfasst worden. Weil eine Jungwaldpflanze mehrere Schäden aufweisen kann, kann sie gleichzeitig zur Fläche mehrerer Schadenarten beitragen.
(42)
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Waldfläche der Erholungsarten Spazieren, Wandern, Joggen, Radfahren, Biken, Ski- und Snowboardfahren, Langlaufen, Schneeschuhlaufen, Reiten, Lagern, andere Aktivitäten sowie keine Aktivitäten. In einem Wald können gleichzeitig unterschiedliche Erholungsaktivitäten stattfinden, weshalb er zur Fläche mehrerer Erholungsarten beitragen kann.
(84)
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Waldfläche, aufgegliedert nach ihren Funktionen (inkl. «keine spezielle Waldfunktion»), wie sie im Rahmen der Forstdienstbefragung ermittelt wird. Ein Waldgebiet kann gleichzeitig mehrere Waldfunktionen erfüllen. Damit kann es zur Waldfläche mehrerer Waldfunktionen beitragen.
Gehölzarten
(18)
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Anzahl Baum- und Straucharten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) auf dem 2-Aren-Probekreis.
(90)
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Anzahl Baum- und Straucharten, die im 2-Aren-Probekreis mit mindestens einem lebenden Individuum ab 40 cm Höhe vertreten sind.
(72)
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Masszahl zur ökologischen Beurteilung von Waldbeständen, abgeleitet aus der Anzahl Gehölzarten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) und dem Vorkommen von Gehölzarten mit spezieller ökologischer Bedeutung (Weiden, Birken, Erlen, einheimische Pappeln, Eichen, Kastanie, Kirschbaum, Wildobst und Sorbus-Arten) in der Oberschicht.
Stammzahl
(72)
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Tatsächliche Anzahl Nadel- und Laubbäume, die bei der Feldaufnahme auf Verbiss beurteilt worden sind (keine Hochrechnung).
(2'142)
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Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Gesamtstammzahl ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl.
(251)
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Anzahl lebende und tote Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) mit Schäden. Berücksichtigt werden nur die zwei wichtigsten Schäden an einem Baum. Da ein Baum mehrere Schäden aufweisen kann, kann er mehrmals zur Gesamtstammzahl mit den zwei wichtigsten Schäden beitragen.
(48)
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Anzahl der lebenden Nadel- und Laubbäume von 10 cm Höhe bis 11,9 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(96)
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Anzahl der Nadel- und Laubbäume mit einer Höhe von 10 bis 129 cm Höhe, bei denen ein Verbiss des Vorjahrestriebes festgestellt wurde. Aufgrund einer anderen Ansprache der Verbissspuren wurde die Verbissintensität im LFI2 im Vergleich zur Methode ab LFI4 überschätzt. Somit können in Vergleichen mit dem LFI2 nur Zunahmen der Verbissintensität gesichert festgestellt werden. Für eine verlässliche Schätzung sollten pro Schätzwert (Tabellenzelle) mindestens 30 Individuen auf Verbiss beurteilt worden sein. Daher sollten auch die entsprechenden Tabellen mit der Zielgrösse "Anzahl auf Verbiss beurteilte Bäume (ohne Hochrechnung)" konsultiert werden.
(2'826)
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Anzahl Stämme der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(432)
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Anzahl Stämme der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
Vorrat / Volumen
(1'854)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Das Gesamtholzvolumen entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen.
(522)
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Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), ermittelt mit den Schaftform-Funktionen gemäss Kaufmann (2001). Die Definition der Sortimente erfolgte nach den Handelsgebräuchen Ausgabe 2010.
(324)
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Schaftholzvolumen der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), reduziert um das Volumen der abgebrochenen Schaftstücke, sowie das Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(450)
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Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(1'566)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(4'014)
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Schaftholzvolumen in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses entspricht international dem «growing stock».
Waldprobeflächen
(2'004)
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Anteil der Probeflächen, die die Walddefinition des LFI erfüllen, also von «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» bedeckt sind.
(252)
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Anzahl Probeflächen (Plots), die im Rahmen der LFI-Erhebungen aufgenommen wurden (Stichprobengrösse). Die Messungen auf diesen Probeflächen bilden die Grundlage für die statistischen Schätzungen (Hochrechnungen) des LFI über den Schweizer Wald.
Waldrand
(324)
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Anteil des Waldrandes mit einer bestimmten Eigenschaft (z.B. Strukturvielfalt, Gehölzartenvielfalt, Waldrandaufbau) am gesamten Waldrand. Dabei ist der Waldrand der Grenz- oder Übergangsbereich zwischen der Vegetationsform Wald und anderen Elementen der Landschaft.
(54)
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Länge des Waldrandes, berechnet anhand der im Luftbild ermittelten Waldbegrenzungslinien.
Waldstrassenlänge
(12)
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Länge der im LFI erhobenen Waldstrassen. Die Waldstrassenlänge wird im Wald zu 100% gezählt, am Waldrand und in aufgelösten Bestockungen dagegen nur zu 50%. Zu den LFI-Waldstrassen zählen nur die zum Zeitpunkt der LFI-Erhebung in den aktuellen Erschliessungsdaten explizit verfügbaren Strassen-/Streckenabschnitte.
Da es sich um eine Vollerhebung sämtlicher Strassen handelt, ist die Angabe eines Standardfehlers nicht nötig (es gibt keine stichprobenbedingte Unsicherheit).
(18)
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Länge der im LFI4 erhobenen Waldstrassen, die im Schutzwaldperimeter und gleichzeitig innerhalb der LFI-Waldmaske liegen. Der Schutzwaldperimeter wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) als GIS-Datei zur Verfügung gestellt (Stand 2013). Die Waldstrassenlänge wird im Wald zu 100% gezählt, am Waldrand und in aufgelösten Bestockungen dagegen nur zu 50%. Zu den Waldstrassen des LFI4 zählen nur die zum Zeitpunkt der LFI4-Erhebung explizit verfügbaren Strassen-/Streckenabschnitte.
Da es sich um eine Vollerhebung sämtlicher Strassen handelt, ist die Angabe eines Standardfehlers nicht nötig (es gibt keine stichprobenbedingte Unsicherheit).