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Thema
(768)
i
Anteil der Probeflächen, die die Walddefinition des LFI erfüllen, also von «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» bedeckt sind.
Basalfläche
(720)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (BHD-Messstelle) aller lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Synonym für Basalfläche: Grundfläche.
(168)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD. Die Gesamtbasalfläche entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche.
(120)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD.
Biomasse
(48)
i
Trockengewicht (Masse) des Astholzes mit einem Durchmesser von mindestens 7 cm der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(48)
i
Trockengewicht (Masse) des Astholzes mit einem Durchmesser von weniger als 7 cm in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(72)
i
Trockengewicht (Masse) der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses setzt sich aus den Baumteilen Wurzeln, Schaftholz, Astholz und Nadeln/Blätter zusammen.
(36)
i
Trockengewicht (Masse) der oberirdischen Teile der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses setzt sich aus den Baumteilen Schaftholz, Astholz und Nadeln/Blätter zusammen.
(36)
i
Trockengewicht (Masse) der liegenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus den Baumteilen Wurzeln, Schaftholz und je nach Zersetzungsgrad auch dem Astderbholz.
(36)
i
Trockengewicht (Masse) der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus den Baumteilen Wurzeln und Schaftholz sowie je nach Zersetzungsgrad auch dem Astderbholz.
(126)
i
Trockengewicht (Masse) der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(36)
i
Trockengewicht (Masse) des sog. LIS-Totholzes, d.h. des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch mit mindestens 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) zugeordnet werden kann. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(36)
i
Trockengewicht (Masse) des stehenden und liegenden Totholzes, ermittelt mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus folgenden Komponenten: 1) Schaftholz, Astderbholz, Astreisig und Wurzeln von stehenden und liegenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) ohne Schaftbruch, 2) Schaftholz des noch stehenden Stumpfes, Astreisig und Wurzeln von stehenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm BHD mit Schaftbruch und 3) LIS-Totholz, d.h. dem liegendem Totholz ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch ab 12 cm BHD zugeordnet werden kann.
(48)
i
Trockengewicht (Masse) von Nadeln und Blättern der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(48)
i
Trockengewicht (Masse) des Schaftholzes in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(48)
i
Trockengewicht (Masse) der unterirdischen Teile (Wurzeln) der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Wurzelmasse wird nach Zell und Wutzler bestimmt.
Fläche
(72)
i
Fläche der deutlich erkennbaren Spuren von Holzerntefahrzeugen wie Traktoren, Forwardern und Vollerntern auf dem Waldboden.
(48)
i
Verhältnis der verschiedenen Schadenereignisse (z.B. Wind, Insekten), die zu Schadenflächen geführt haben. Ermittelt wird das Verhältnis anhand derjenigen Schadenflächen, die mindestens 10% der Interpretationsfläche (50 × 50 m) ausmachen und auf denen gemässs den Angaben des lokalen Forstdienstes nur ein Schadenereignis auftrat. Die Zielgrösse erlaubt so Vergleiche zwischen den Inventuren ab dem LFI3.
(9'954)
i
Gesamtheit aller Flächen, die gemäss Walddefinition des LFI als Wald bezeichnet werden. Die Walddefinition schliesst Gebüschwald mit ein. Die Zielgrösse «Waldfläche» wird auch verwendet für Auswertungen der Gesamtfläche, wenn es um die Unterscheidung von Wald und Nichtwald geht.
(36)
i
Waldfläche, in der seit der letzten Inventur spezifische Massnahmen zur Erhaltung oder Förderung der Biodiversität durchgeführt worden sind. Berücksichtigt sind nur Massnahmen, die explizit unter dem Titel «Biodiversität» subventioniert worden sind. Ein Wald kann gleichzeitig mehrere Biodiversitätsmassnahmen aufweisen, weshalb er zur Fläche mehrerer Biodiversitätsmassnahmen beitragen kann.
(12)
i
Waldfläche der Erholungsarten Spazieren, Wandern, Joggen, Radfahren, Biken, Ski- und Snowboardfahren, Langlaufen, Schneeschuhlaufen, Reiten, Lagern, andere Aktivitäten sowie keine Aktivitäten. In einem Wald können gleichzeitig unterschiedliche Erholungsaktivitäten stattfinden, weshalb er zur Fläche mehrerer Erholungsarten beitragen kann.
(24)
i
Waldfläche, aufgegliedert nach ihren Funktionen (inkl. «keine spezielle Waldfunktion»), wie sie im Rahmen der Forstdienstbefragung ermittelt wird. Ein Waldgebiet kann gleichzeitig mehrere Waldfunktionen erfüllen. Damit kann es zur Waldfläche mehrerer Waldfunktionen beitragen.
Gehölzarten
(12)
i
Anzahl Baum- und Straucharten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) auf dem 2-Aren-Probekreis.
(60)
i
Anzahl Baum- und Straucharten, die im 2-Aren-Probekreis mit mindestens einem lebenden Individuum ab 40 cm Höhe vertreten sind.
(48)
i
Masszahl zur ökologischen Beurteilung von Waldbeständen, abgeleitet aus der Anzahl Gehölzarten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) und dem Vorkommen von Gehölzarten mit spezieller ökologischer Bedeutung (Weiden, Birken, Erlen, einheimische Pappeln, Eichen, Kastanie, Kirschbaum, Wildobst und Sorbus-Arten) in der Oberschicht.
Mortalität
(312)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren abgestorben (z.B. durch Windwurf oder Insekten) oder verschwunden sind (z.B. durch Lawinen), aber nicht forstlich genutzt wurden. Die Mortalität ist die Summe von natürlichen Abgängen und verbleibender Mortalität.
(288)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(60)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
Nutzung
(420)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren forstlich genutzt wurden.
(288)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(60)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
(12)
i
Holzvolumen der Äste in Rinde mit mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(12)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock sowie der Äste in Rinde von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Derbholznutzung stellt eine Annäherung an die verwertbare Holzmenge dar. Sie kommt der Holznutzung gemäss der Schweizerischen Forststatistik am nächsten.
(30)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(156)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster/innen) abgeleitet.
(24)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden durch Insekten zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster) abgeleitet.
(24)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden durch (Sturm-)Winde zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster) abgeleitet.
Ökologische Indikatoren
(48)
i
Anzahl Mikrohabitate an stehenden lebenden Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
(54)
i
Anzahl der stehenden lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), an denen ein Mikrohabitat festgestellt wurde. Da ein Baum gleichzeitig mehrere Mikrohabitate aufweisen kann, kann er zur Stammzahl (stehend-lebend) mehrerer Mikrohabitate beitragen. Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
Stammzahl
(72)
i
Mass für die Dichte einer Bestockung, das aus der Stammzahl pro ha (im LFI Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser [BHD]) und dem Mitteldurchmesser berechnet wird. Bei einer Kluppschwelle von 0 cm ist der SDI weitgehend unabhängig von Standortgüte, Baumartenzusammensetzung und Bestandesalter.
(1'932)
i
Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Gesamtstammzahl ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl.
(204)
i
Anzahl lebende und tote Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) mit Schäden. Berücksichtigt werden nur die zwei wichtigsten Schäden an einem Baum. Da ein Baum mehrere Schäden aufweisen kann, kann er mehrmals zur Gesamtstammzahl mit den zwei wichtigsten Schäden beitragen.
(2'208)
i
Anzahl Stämme der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(264)
i
Anzahl Stämme der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
Vorrat / Volumen
(1'812)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Das Gesamtholzvolumen entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen.
(348)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), ermittelt mit den Schaftform-Funktionen gemäss Kaufmann (2001). Die Definition der Sortimente erfolgte nach den Handelsgebräuchen Ausgabe 2010.
(216)
i
Schaftholzvolumen der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), reduziert um das Volumen der abgebrochenen Schaftstücke, sowie das Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(126)
i
Volumen der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt.
(168)
i
Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz), inklusive Derbholzstücken in Asthaufen.
(300)
i
Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(1'296)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(3'431)
i
Schaftholzvolumen in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses entspricht international dem «growing stock».
Waldprobeflächen
(72)
i
Anzahl Probeflächen (Plots), die im Rahmen der LFI-Erhebungen aufgenommen wurden (Stichprobengrösse). Die Messungen auf diesen Probeflächen bilden die Grundlage für die statistischen Schätzungen (Hochrechnungen) des LFI über den Schweizer Wald.
Zuwachs
(396)
i
Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode minus das Volumen der Mortalität. Der Nettozuwachs entspricht so dem Zuwachs (=Bruttozuwachs) abzüglich des Volumens der Mortalität.
(456)
i
Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode.
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Klassierung
(36)
i
Probeflächen mit keinem, einem, zwei oder mehr als zwei Haufen von Roten Waldameisen im 5-Aren-Kreis. Grundlage: Feldaufnahme (MID 837: Ameisenhaufennummer)
(12)
i
Probeflächen mit/ohne Zeichen auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m), dass der Waldbestand oder der Waldstandort einer sehr starken (übermässigen) Erholungsnutzung oder einem anderen starken menschlichen Einfluss (z.B. Deponie, Flächenentwässerung, Baute) ausgesetzt ist, und im Falle von solchen Zeichen, Angabe der Art der Überbelastung oder Störung. Grundlage: Feldaufnahme (MID 219: Überbelastung und Störung)
(12)
i
Probeflächen mit keiner oder mit mindestens einer kompakten Holzansammlung von mindestens 30 cm Höhe und 3 m² Fläche auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m), die nach der Holzernte im Bestand zurückgelassen wurde. Grundlage: Feldaufnahme (MID 209: Asthaufen)
(12)
i
Dichte eines Bestandes in vier Klassen. Der Bestandesdichteindex (Stand Density Index SDI) wird aus der Stammzahl pro Hektare der Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) und dem Mitteldurchmesser berechnet. Grundlage: Feldaufnahme (MID 60: Brusthöhendurchmesser, MID 62: Umfang, MID 1018: Baumzustand)
(12)
i
Probeflächen mit/ohne stehende tote Bäume («Dürrständer») ab 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m), die zusammen ein Volumen von mindestens 1 m³ erreichen. Grundlage: Feldaufnahme (MID 211: Dürrständer)
(12)
i
Etappe der Bestandesentwicklung, definiert durch den dominanten Brusthöhendurchmesser (BHDdom = BHD der 100 stärksten [dicksten] Bäume pro Hektare). Jungwuchs/Dickung: BHDdom <12 cm, Stangenholz: BHDdom 12-30 cm, schwaches Baumholz: BHDdom 31-40 cm, mittleres Baumholz: BHDdom 41-50 cm, starkes Baumholz: BHDdom >50 cm, gemischt: Bäume verschiedener Entwicklungsstufe, keine Entwicklungsstufe vorherrschend oder Gruppen verschiedener Entwicklungsstufen, die kleiner als 5 Aren sind. Grundlage: Feldaufnahme (MID 261: Entwicklungsstufe)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «andere Freizeitaktivitäten» (z.B. Pilzesammeln, Orientierungslauf, Bergsteigen) im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Biken» (d.h. Mountain-Biken, Cross-Biken) im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Joggen» im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Lagern» (d.h. Campieren, Picknicken, Festen [inkl. Waldhütten]) im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Radfahren» (inkl. Radwandern) im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Reiten» im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Schneeschuhwandern» im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Skifahren und Snowboarden» (inkl. Transportanlagen wie Skilifte oder Gondeln) im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Skilanglauf» im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Spazieren» im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(6)
i
Probeflächen mit/ohne Erholungsart «Wandern» im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum. Erfasst werden die Erholungsarten ab einer Besucherfrequenz von 10 Personen pro Jahr. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 329: Art der aktuellen Erholungsnutzung)
(36)
i
Probeflächen ohne/mit Erholungsinfrastruktur (Wege, spezifische Erholungseinrichtungen) auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m). Grundlage: Feldaufnahme (MID 220: Erholungseinrichtungen)
(60)
i
Exposition gemäss folgenden fünf Klassen: Nord, Ost, Süd, West und unbestimmt. «Unbestimmt» bedeutet, dass die Hangneigung ≤10% beträgt. Grundlage: Feldaufnahme (MID 191: Azimut der Exposition)
(48)
i
Probeflächen mit/ohne Spuren von Holzerntefahrzeugen wie Traktoren, Forwardern und Vollerntern auf dem Waldboden innerhalb des 2-Aren-Kreises. Grundlage: Feldaufnahme (MID 544: Fahrzeugspuren)
(168)
i
Probeflächen ohne/mit Lücken ≥100 m² von Kronenrand zu Kronenrand, die die Interpretationsfläche (50 × 50 m) anschneiden, klassiert nach der Fläche der grössten Lücke. Grundlage: Luftbildinterpretation
(12)
i
Probeflächen ohne/mit geomorphologischen Objekten (z.B. Felsbändern, Geröll, Karren, Rinnen) auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m), eingeteilt nach der Art des grössten Objektes. Grundlage: Feldaufnahme (MID 218: Geomorphologische Objekte, Kleinrelief)
(12)
i
Probeflächen ohne/mit Gewässern auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m), eingeteilt nach der Art des grössten Gewässers. Tümpel: 1-200 m², Weiher: >200 m², schmaler Bach: Gerinnebreite <2 m, breiter Bach: 2-5 m, Fluss: > 5 m. Grundlage: Feldaufnahme (MID 401: Gewässer)
(12)
i
Probeflächen ohne/mit ausgeprägtem vertikalem Bestandesrand («innerer Waldrand») auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m). Bei Vorliegen eines Innenrands ist zudem angegeben, woraus der niedrigere der beiden Bestände besteht. Grundlage: Feldaufnahme (MID 281: Innenränder)
(42)
i
Probeflächen ohne/mit aktueller Erholungsnutzung im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum, klassiert nach der Besucherfrequenz als Mass für die Intensität der Erholungsnutzung. keine Erholungsnutzung: <10 Personen/Jahr, Intensität der Erholungsnutzung sehr gering: <1 Person/Tag, gering: 1-10 Personen/Tag, mässig: 11-100 Personen/Tag, gross: 101-500 Personen/Tag, sehr gross: >500 Personen/Tag bezogen auf das gesamte Jahr bzw. die massgebende Saison unter Berücksichtigung aller Arten der Erholungsnutzung. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 330: Intensität der aktuellen Erholungsnutzung)
(36)
i
Probeflächen ohne/mit deutlich erkennbaren Spuren von Holzerntefahrzeugen wie Traktoren, Forwardern und Vollerntern auf dem Waldboden innerhalb des 2-Aren-Kreises, klassiert nach der Lage, in der die Spuren vorkommen. Grundlage: Feldaufnahme (MID 545: Schadenumgebung)
(12)
i
Probeflächen ohne/mit Lücken von mindestens 10 × 10 m von Kronenrand zu Kronenrand und einem Gehölzdeckungsgrad von maximal 20%, die die Interpretationsfläche anschneiden, eingeteilt nach der vorherrschenden Oberfläche der grössten Lücke in verschiedene Lückentypen. Grundlage: Feldaufnahme (MID 221: Lückentyp)
(18)
i
Vegetationshöhenstufen in der Systematik der Wegleitung Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS; Frehner et al. 2005), reduziert auf drei Klassen. Die Variable stellt eine Vereinfachung der NaiS-Vegetationshöhenstufen in sechs Klassen (NAISHSTKOMB6KL) dar, indem die Klassen «hyperinsubrisch und kollin» und «submontan» zur Klasse «hyperinsubrisch, kollin, submontan», die Stufen «unter- und obermontan» und «hochmontan» zur Stufe «montan» und die Stufen «subalpin» und «obersubalpin» zur Stufe «subalpin» zusammengezogen wurden. Die Angaben beruhen einerseits auf von Experten bestimmten Vegetationshöhenstufen (zugängliche Waldprobeflächen des LFI4 auf dem 1,4-km-Netz; Arge Frehner et al. 2020) und andererseits auf den für die Periode 1981-2010 modellierten Vegetationshöhenstufen (übrige Probeflächen; Zischg et al. 2021). keine Angabe: oberhalb der von Zischg et al. modellierten Waldgrenze oder allenfalls im Bereich von Seen liegend, die von Zischg et al. relativ grob ausgeschnitten worden sind.
(96)
i
Vegetationshöhenstufen in der Systematik der Wegleitung Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS; Frehner et al. 2005), reduziert auf sechs Klassen. Die Variable stellt eine Vereinfachung der NaiS-Vegetationshöhenstufen in zehn Klassen (NAISHSTKOMB) dar, indem die Klassen «hyperinsubrisch», «kollin» und «kollin mit Buche» zur Klasse «hyperinsubrisch und kollin» und die Stufen «untermontan», «obermontan» und «unter-/obermontan» zur Stufe «unter- und obermontan» zusammengezogen wurden. Die Angaben beruhen einerseits auf von Experten bestimmten Vegetationshöhenstufen (zugängliche Waldprobeflächen des LFI4 auf dem 1,4-km-Netz; Arge Frehner et al. 2020) und andererseits auf den für die Periode 1981-2010 modellierten Vegetationshöhenstufen (übrige Probeflächen; Zischg et al. 2021). keine Angabe: oberhalb der von Zischg et al. modellierten Waldgrenze oder allenfalls im Bereich von Seen liegend, die von Zischg et al. relativ grob ausgeschnitten worden sind.
(60)
i
Hangneigung in Klassen zu 20%. Grundlage: digitales Höhenmodell DHm²5 von Swisstopo
(24)
i
Probeflächen ohne/mit aktueller Erholungsnutzung im Umkreis von 100 m um das Probeflächenzentrum, klassiert nach der Saisonalität der Erholungsnutzung (ganzjährig, fast nur während der Vegetationsperiode, fast nur im Winter). Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 403: Saisonalität der aktuellen Erholungsnutzung)
(12)
i
Probeflächen ohne/mit Schadenflächen auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m) und Ausmass des Schadens in zehn Klassen, ermittelt aus dem Anteil der Schadenfläche an der bewaldeten Interpretationsfläche. Grundlage: Feldaufnahme (MID 601: Ausmass der Schadenfläche)
(24)
i
Mass der gegenseitigen Bedrängung der Baumkronen in einem Bestand. Grundlage: Feldaufnahme (MID 266: Schlussgrad)
(24)
i
Fläche innerhalb/ausserhalb des Schutzwalds gegen Gerinneprozesse, den die Kantone nach den harmonisierten Kriterien von SilvaProtect-CH im Jahr 2022 ausgeschieden hatten. Grundlage: GIS-Daten BAFU, 2022
(24)
i
Fläche innerhalb/ausserhalb des Schutzwalds gegen Hangmuren/Rutschungen, den die Kantone nach den harmonisierten Kriterien von SilvaProtect-CH im Jahr 2022 ausgeschieden hatten. Grundlage: GIS-Daten BAFU, 2022
(24)
i
Fläche innerhalb/ausserhalb des Schutzwalds gegen Lawinen, den die Kantone nach den harmonisierten Kriterien von SilvaProtect-CH im Jahr 2022 ausgeschieden hatten. Grundlage: GIS-Daten BAFU, 2022
(24)
i
Fläche innerhalb/ausserhalb des Schutzwalds gegen Stein- oder Blockschlag (Sturzprozesse), den die Kantone nach den harmonisierten Kriterien von SilvaProtect-CH im Jahr 2022 ausgeschieden hatten. Grundlage: GIS-Daten BAFU, 2022
(24)
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Fläche innerhalb/ausserhalb des Schutzwalds, den die Kantone im Jahr 2022 nach den harmonisierten Kriterien von SilvaProtect-CH (Losey & Wehrli 2013) ausgeschieden hatten. Im Jahr 2022 verfügte der Kanton Aargau noch über keine Schutzwaldausscheidung. Grundlage: GIS-Daten BAFU, 2022
(12)
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Probeflächen mit/ohne Spuren von Erosion durch Wasser auf mindestens 100 m² (Summe der erodierten Teilflächen) der Interpretationsfläche (50 × 50 m). Grundlage: Feldaufnahme (MID 194: Erosion durch Wasser)
(24)
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Probeflächen mit/ohne Spuren von Rutschungen (z.B. Stauchwülste oder Risse im Boden, bergwärts geneigte Bäume) auf mindestens 100 m² der Interpretationsfläche (50 × 50 m). Grundlage: Feldaufnahme (MID 193: Rutschung)
(12)
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Probeflächen mit/ohne Spuren von Schneebewegungen, d.h. von Schneekriechen, Schneegleiten oder Lawinen auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m). Grundlage: Feldaufnahme (MID 202: langsame Schneebewegung und MID 400: Lawinenspuren)
(72)
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Probeflächen mit/ohne aktuelle Spuren von Stein- oder Blockschlag auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m). Grundlage: Feldaufnahme (MID 195: Steinschlag)
(12)
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Probeflächen mit/ohne flächige Spuren von Waldbrand (z.B. verbrannte Bodenvegetation, verkohlte Bodenschichten oder Baumteile) auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m). Grundlage: Feldaufnahme (MID 203: Brandspuren)
(12)
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Probeflächen mit/ohne Stöcke und liegendem Totholz auf der Interpretationsfläche. «mit» ist gegeben, wenn auf der Interpretationsfläche mindestens fünf Baumstöcke ab 30 cm Durchmesser und 20 cm Höhe oder ein liegender Baum von 30 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) vorhanden ist. Grundlage: Feldaufnahme (MID 210: Stöcke)
(12)
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Probeflächen mit/ohne Trockenmauern und Steinhaufen auf der Interpretationsfläche (50 × 50 m), eingeteilt nach der Art der Objekte. Grundlage: Feldaufnahme (MID 217: Trockenmauer und Steinhaufen)
(24)
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Probeflächen mit/ohne mindestens einem noch gut erkennbaren Wurzelteller, der mindestens 30 cm über den gewachsenen Boden ragt. Grundlage: Feldaufnahme (MID 227: Wurzeltellerklasse)
(24)
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Probeflächen mit/ohne mindestens einem mindestens 30 cm über den gewachsenen Boden ragenden Erd- oder Mulmhaufen, der durch Verrottung eines Wurzeltellers entstanden ist. Grundlage: Feldaufnahme (MID 227: Wurzeltellerklasse)
(72)
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Probeflächen ohne/mit deutlich erkennbaren Spuren von Holzerntefahrzeugen wie Traktoren, Forwardern und Vollerntern auf dem Waldboden im 2-Aren-Kreis und im Falle einer Fahrspur Angabe des Spurtyps. Bei Spurtyp 3 (starke Störung) ist davon auszugehen, dass die Bodenfruchbarkeit erheblich und langfristig geschädigt ist (Lüscher et al. 2016). Grundlage: Feldaufnahme (MID 544: Fahrzeugspuren, MID 496: Bodenschadentyp)
(6)
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Vorhandensein der Vorrangfunktion «Naturschutz» gemäss forstlicher Planung oder gutachterlicher Einschätzung durch den lokalen Forstdienst zum Zeitpunkt des LFI5 (2018-2026). Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 911: Vorrangfunktion 2)
(12)
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Vorhandensein der Waldfunktion «Erholung» gemäss forstlicher Planung oder gutachterlicher Einschätzung durch den lokalen Forstdienst. Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 327: Spezielle Waldfunktionen)
(90)
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Einteilung des Waldes aufgrund des Waldentscheids und der Zugänglichkeit in die drei Klassen «zugänglicher Wald ohne Gebüschwald», «unzugänglicher Wald ohne Gebüschwald» und «Gebüschwald».
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Region
(128)
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Gliederung der Schweiz in fünf Regionen (Jura, Mittelland, Voralpen, Alpen und Alpensüdseite) mit relativ einheitlichen Wuchs- und Holzproduktionsbedingungen. Die Produktionsregionen wurden vom Bundesamt für Forstwesen lange vor dem ersten Landesforstinventar (LFI1, 1983-1985) gebildet. Mit einer kleinen Ausnahme am Genfersee folgen die Grenzen der Produktionsregionen noch immer den damaligen Gemeindegrenzen. Im Gegensatz zum LFI verwendet die vom Bundesamt für Statistik geführte Forststatistik als Gliederung nicht die Produktionsregionen, sondern die Forstzonen, deren Grenzverlauf etwas anders ist.
(128)
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Gliederung der Schweiz mit 14 Regionen (2 Jura-, 3 Mittelland-, 3 Voralpen-, 5 Alpenregionen sowie 1 Region für die Alpensüdseite). Die Wirtschaftsregionen stellen eine Unterteilung der Produktionsregionen nach wirtschaftsgeografischen Gesichtpunkten dar.
(128)
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Gliederung der Schweiz, die im LFI für Schutzwaldanalysen verwendet wird. Die sechs Schutzwaldregionen wurden aus den Wirtschaftsregionen durch Zusammenfassung einzelner Regionen nach naturräumlichen und statistischen Aspekten gebildet.
(128)
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Regionale Gliederung mit den Kantonen als Einheit. Dabei werden die beiden Halbkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt aus statistischen Gründen zu einem Kanton zusammengefasst.
(128)
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Gliederung der Schweiz in sechs Regionen mit ähnlicher Flora und Fauna. Die sechs Regionen entsprechen der Grundeinteilung der Publikation «Die biogeographischen Regionen der Schweiz», die vom BAFU im Jahr 2022 herausgegeben wurde.
(128)
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Regionale Gliederung mit den Forstkreisen als Einheit. Die Variable basiert auf einer Erhebung bei den kantonalen Forstdiensten im Winter 2022/2023.
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Bezugsfläche
(768)
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Wald, der sowohl im LFI4 (2009-2017) als auch im LFI5 (2018-2026) zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt war und zu Fuss aufgesucht werden konnte.
(72)
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Wald (d.h. «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald»), der innerhalb des Schutzwalds liegt, den die Kantone im Jahr 2022 nach den harmonisierten Kriterien von Silvaprotect-CH (Losey & Wehrli 2013) ausgeschieden hatten.
(48)
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Fläche, die sowohl im LFI4 (2009-2017) als auch im LFI5 (2008-2026) die Walddefinition des LFI erfüllte (also «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» war) und innerhalb des Schutzwalds liegt, den die Kantone im Jahr 2022 nach den harmonisierten Kriterien von Silvaprotect-CH (Losey & Wehrli 2013) ausgeschieden hatten.
(72)
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Zugänglicher Wald (d.h. «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald», der zu Fuss aufgesucht werden kann), der innerhalb des Schutzwalds liegt, den die Kantone im Jahr 2022 nach den harmonisierten Kriterien von Silvaprotect-CH (Losey & Wehrli 2013) ausgeschieden hatten.
(48)
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Fläche, die sowohl im LFI4 (2009-2017) als auch im LFI5 (2018-2026) als «zugänglicher Wald» (d.h. als «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald», der zu Fuss aufgesucht werden kann) bestimmt wurde und innerhalb des Schutzwalds liegt, den die Kantone im Jahr 2022 nach den harmonisierten Kriterien von Silvaprotect-CH (Losey & Wehrli 2013) ausgeschieden hatten.
(72)
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Zugänglicher Wald ohne Gebüschwald (z.W.o.G.; d.h. Wald, der zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt ist und zu Fuss aufgesucht werden kann), der innerhalb des Schutzwalds liegt, den die Kantone im Jahr 2022 nach den harmonisierten Kriterien von SilvaProtect-CH (Losey & Wehrli 2013) ausgeschieden hatten.
(72)
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Fläche, die in den fünf Inventuren LFI1 (1983-1985), LFI2 (1993-1995), LFI3 (2004-2006), LFI4 (2009-2017) und LFI5 (2018-2026) als «zugänglicher Wald ohne Gebüschwald» (z.W.o.G.; d.h. als Wald ohne Gebüschwald, der zu Fuss aufgesucht werden kann) bestimmt wurde und innerhalb des Schutzwalds liegt, den die Kantone im Jahr 2022 nach den harmonisierten Kriterien von Silvaprotect-CH (Losey & Wehrli 2013) ausgeschieden hatten.
(48)
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Fläche, die sowohl im LFI4 (2009-2017) als auch im LFI5 (2018-2026) als «zugänglicher Wald ohne Gebüschwald» (z.W.o.G.; d.h. als Wald ohne Gebüschwald, der zu Fuss aufgesucht werden kann) bestimmt wurde und innerhalb des Schutzwalds liegt, den die Kantone im Jahr 2022 nach den harmonisierten Kriterien von Silvaprotect-CH (Losey & Wehrli 2013) ausgeschieden hatten.
(492)
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Fläche, die die Walddefinition des LFI erfüllt, also «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» ist.
(294)
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Fläche, die sowohl im LFI4 (2009-2017) als auch im LFI5 (2018-2026) die Walddefinition des LFI erfüllte (also «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» war).
(324)
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Fläche, die die Walddefinition des LFI erfüllt, also «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» ist, und zu Fuss aufgesucht werden kann.
(294)
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Fläche, die sowohl im LFI4 (2009-2017) als auch im LFI5 (2018-2026) die Walddefinition des LFI erfüllte (also «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» war) und zu Fuss aufgesucht werden konnte.
(1'212)
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Wald, der zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt ist und zu Fuss aufgesucht werden kann.
(1'326)
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Wald, der in den fünf Inventuren LFI1 (1983-1985), LFI2 (1993-1995), LFI3 (2004-2006), LFI4 (2009-2017) und LFI5 (2018-2026) zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt war und zu Fuss aufgesucht werden konnte.
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Netz
(768)
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Unternetze 1, 2, 3, 4 und 5 der Feldaufnahmen auf dem Stichprobennetz mit einer Maschenweite von 1,4 km (Basisnetz).
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