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Inventur
Thema
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Länge der im LFI erhobenen Waldstrassen. Die Waldstrassenlänge wird im Wald zu 100% gezählt, am Waldrand und in aufgelösten Bestockungen dagegen nur zu 50%. Zu den LFI-Waldstrassen zählen nur die zum Zeitpunkt der LFI-Erhebung in den aktuellen Erschliessungsdaten explizit verfügbaren Strassen-/Streckenabschnitte.
Da es sich um eine Vollerhebung sämtlicher Strassen handelt, ist die Angabe eines Standardfehlers nicht nötig (es gibt keine stichprobenbedingte Unsicherheit).
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Klassierung
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Die Befahrbarkeit der Strasse gibt an, mit welchem Lastwagentyp eine Strasse befahren werden kann. Dabei sind Achsenzahl und Gesamtgewicht des LKW für die Klassierung ausschlaggebend.
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Die Strassenbreite gibt an, wie breit der betreffende Strecken-/Strassenabschnitt ist. Lastwagenstrassen im Schweizer Wald müssen, um in der Erschliessungserhebung erfasst zu werden, eine Mindestbreite von 2.50 m aufweisen. Im Rahmen der Försterumfrage des LFI4 wurden zusätzliche Informationen erhoben. Dabei steht nicht die lastwagenbefahrbare Strasse nach LFI mit 10 t Achslast und einer Mindestbreite von 2.50 m im Fokus, sondern die für die Holzabfuhr relevante Strasse mit mindestens 3 m Fahrbahnbreite und genügender Tragfähigkeit für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 26 t.
Region
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Gliederung der Schweiz mit 14 Regionen (2 Jura-, 3 Mittelland-, 3 Voralpen-, 5 Alpenregionen sowie 1 Region für die Alpensüdseite). Die Wirtschaftsregionen stellen eine Unterteilung der Produktionsregionen nach wirtschaftsgeografischen Gesichtpunkten dar.
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Bezugsfläche
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Wald, der zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt ist und zu Fuss aufgesucht werden kann.
Netz
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Stichprobennetz des LFI mit einer Maschenweite von 1,4 km. Beim 1,4-km-Netz handelt es sich um das gemeinsame Netz aller bisherigen terrestrischen Inventuren, weshalb es auch als Basisnetz bezeichnet wird.
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LFI4 2009/17
Wirtschaftsregion
Waldstrassenlänge (LFI) / Waldfläche (Erschliessung)
Befahrbarkeit der Strasse·Strassenbreite
zugänglicher Wald ohne Gebüschwald
1,4-km-Netz
Spaltentotal, %
LFI4 2009/17
Wirtschaftsregion
Waldstrassenlänge (LFI)
Befahrbarkeit der Strasse·Strassenbreite
zugänglicher Wald ohne Gebüschwald
1,4-km-Netz
1000 m
Suchergebnis: 2 Einträge auf 1 Seite