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Inventur
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Thema
(1'993)
i
Anzahl Stämme der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
Basalfläche
(615)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (BHD-Messstelle) aller lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Synonym für Basalfläche: Grundfläche.
(150)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD. Die Gesamtbasalfläche entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche.
(12)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Die Gesamtbasalfläche LFI1 entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche LFI1.
(96)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD.
(16)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war.
Biomasse
(32)
i
Trockengewicht (Masse) des Astholzes mit einem Durchmesser von mindestens 7 cm der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(32)
i
Trockengewicht (Masse) des Astholzes mit einem Durchmesser von weniger als 7 cm in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(72)
i
Trockengewicht (Masse) der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses setzt sich aus den Baumteilen Wurzeln, Schaftholz, Astholz und Nadeln/Blätter zusammen.
(36)
i
Trockengewicht (Masse) der oberirdischen Teile der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses setzt sich aus den Baumteilen Schaftholz, Astholz und Nadeln/Blätter zusammen.
(24)
i
Trockengewicht (Masse) der liegenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus den Baumteilen Wurzeln, Schaftholz und je nach Zersetzungsgrad auch dem Astderbholz.
(24)
i
Trockengewicht (Masse) der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus den Baumteilen Wurzeln und Schaftholz sowie je nach Zersetzungsgrad auch dem Astderbholz.
(63)
i
Trockengewicht (Masse) der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(24)
i
Trockengewicht (Masse) des sog. LIS-Totholzes, d.h. des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch mit mindestens 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) zugeordnet werden kann. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(24)
i
Trockengewicht (Masse) des stehenden und liegenden Totholzes, ermittelt mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus folgenden Komponenten: 1) Schaftholz, Astderbholz, Astreisig und Wurzeln von stehenden und liegenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) ohne Schaftbruch, 2) Schaftholz des noch stehenden Stumpfes, Astreisig und Wurzeln von stehenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm BHD mit Schaftbruch und 3) LIS-Totholz, d.h. dem liegendem Totholz ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch ab 12 cm BHD zugeordnet werden kann.
(32)
i
Trockengewicht (Masse) von Nadeln und Blättern der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(48)
i
Trockengewicht (Masse) des Schaftholzes in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(40)
i
Trockengewicht (Masse) der unterirdischen Teile (Wurzeln) der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Wurzelmasse wird nach Zell und Wutzler bestimmt.
Fläche
(36)
i
Fläche der deutlich erkennbaren Spuren von Holzerntefahrzeugen wie Traktoren, Forwardern und Vollerntern auf dem Waldboden.
(12)
i
Gesamtheit aller Flächen, die gemäss der Walddefinition des LFI als Gebüschwald gelten.
(32)
i
Verhältnis der verschiedenen Schadenereignisse (z.B. Wind, Insekten), die zu Schadenflächen geführt haben. Ermittelt wird das Verhältnis anhand derjenigen Schadenflächen, die mindestens 10% der Interpretationsfläche (50 × 50 m) ausmachen und auf denen gemässs den Angaben des lokalen Forstdienstes nur ein Schadenereignis auftrat. Die Zielgrösse erlaubt so Vergleiche zwischen den Inventuren ab dem LFI3.
(12'707)
i
Gesamtheit aller Flächen, die gemäss Walddefinition des LFI als Wald bezeichnet werden. Die Walddefinition schliesst Gebüschwald mit ein. Die Zielgrösse «Waldfläche» wird auch verwendet für Auswertungen der Gesamtfläche, wenn es um die Unterscheidung von Wald und Nichtwald geht.
(42)
i
Waldfläche, in der seit der letzten Inventur spezifische Massnahmen zur Erhaltung oder Förderung der Biodiversität durchgeführt worden sind. Berücksichtigt sind nur Massnahmen, die explizit unter dem Titel «Biodiversität» subventioniert worden sind. Ein Wald kann gleichzeitig mehrere Biodiversitätsmassnahmen aufweisen, weshalb er zur Fläche mehrerer Biodiversitätsmassnahmen beitragen kann.
(18)
i
Waldfläche der Erholungsarten Spazieren, Wandern, Joggen, Radfahren, Biken, Ski- und Snowboardfahren, Langlaufen, Schneeschuhlaufen, Reiten, Lagern, andere Aktivitäten sowie keine Aktivitäten. In einem Wald können gleichzeitig unterschiedliche Erholungsaktivitäten stattfinden, weshalb er zur Fläche mehrerer Erholungsarten beitragen kann.
(7)
i
Waldfläche der Naturgefahrenprozesse Sturz (Stein-/Blockschlag), Lawine, Hangmure/Rutschung und Gerinneprozesse innerhalb des Schutzwalds gemäss Ausscheidung der Kantone nach den harmonisierten Kriterien von SilvaProtect-CH, Stand 2022. Da ein Schutzwald gegen mehrere Naturgefahrenprozesse schützen kann, kann er zur Waldfläche mehrerer Prozesse beitragen. Für den Kanton Aargau werden keine Naturgefahrenprozesse ausgewiesen, weil dieser Kanton den Schutzwald im Stichjahr (2022) noch nicht ausgeschieden hatte.
(36)
i
Waldfläche, aufgegliedert nach ihren Funktionen (inkl. «keine spezielle Waldfunktion»), wie sie im Rahmen der Forstdienstbefragung ermittelt wird. Ein Waldgebiet kann gleichzeitig mehrere Waldfunktionen erfüllen. Damit kann es zur Waldfläche mehrerer Waldfunktionen beitragen.
Gehölzarten
(12)
i
Anzahl Baum- und Straucharten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) auf dem 2-Aren-Probekreis.
(40)
i
Anzahl Baum- und Straucharten, die im 2-Aren-Probekreis mit mindestens einem lebenden Individuum ab 40 cm Höhe vertreten sind.
(48)
i
Masszahl zur ökologischen Beurteilung von Waldbeständen, abgeleitet aus der Anzahl Gehölzarten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) und dem Vorkommen von Gehölzarten mit spezieller ökologischer Bedeutung (Weiden, Birken, Erlen, einheimische Pappeln, Eichen, Kastanie, Kirschbaum, Wildobst und Sorbus-Arten) in der Oberschicht.
Mortalität
(304)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren abgestorben (z.B. durch Windwurf oder Insekten) oder verschwunden sind (z.B. durch Lawinen), aber nicht forstlich genutzt wurden. Die Mortalität ist die Summe von natürlichen Abgängen und im Bestand verbleibender Mortalität.
(372)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(20)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
Nutzung
(404)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren forstlich genutzt wurden.
(372)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(20)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
(12)
i
Holzvolumen der Äste in Rinde mit mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(12)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock sowie der Äste in Rinde von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Derbholznutzung stellt eine Annäherung an die verwertbare Holzmenge dar. Sie kommt der Holznutzung gemäss der Schweizerischen Forststatistik am nächsten.
(26)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(156)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster/innen) abgeleitet.
(24)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden durch Insekten zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster) abgeleitet.
(24)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden durch (Sturm-)Winde zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster) abgeleitet.
Ökologische Indikatoren
(24)
i
Anzahl Mikrohabitate an stehenden lebenden Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
(27)
i
Anzahl der stehenden lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), an denen ein Mikrohabitat festgestellt wurde. Da ein Baum gleichzeitig mehrere Mikrohabitate aufweisen kann, kann er zur Stammzahl (stehend-lebend) mehrerer Mikrohabitate beitragen. Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
Stammzahl
(48)
i
Tatsächliche Anzahl Nadel- und Laubbäume, die bei der Feldaufnahme auf Verbiss beurteilt worden sind (keine Hochrechnung).
(52)
i
Mass für die Dichte einer Bestockung, das aus der Stammzahl pro ha (im LFI Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser [BHD]) und dem Mitteldurchmesser berechnet wird. Bei einer Kluppschwelle von 0 cm ist der SDI weitgehend unabhängig von Standortgüte, Baumartenzusammensetzung und Bestandesalter.
(1'442)
i
Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Gesamtstammzahl ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl.
(102)
i
Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Die Gesamtstammzahl LFI1 ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl LFI1.
(127)
i
Anzahl lebende und tote Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) mit Schäden. Berücksichtigt werden nur die zwei wichtigsten Schäden an einem Baum. Da ein Baum mehrere Schäden aufweisen kann, kann er mehrmals zur Gesamtstammzahl mit den zwei wichtigsten Schäden beitragen.
(24)
i
Anzahl der lebenden Nadel- und Laubbäume von 10 cm Höhe bis 11,9 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(184)
i
Anzahl Stämme der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(12)
i
Anzahl Stämme der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden nur diejenigen toten Bäume aufgenommen, bei denen das Holz noch verwertbar war. Zudem wurden auch liegende grüne Bäume zum Totholz gezählt.
Vorrat / Volumen
(1'317)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Das Gesamtholzvolumen entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen.
(72)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Das Gesamtholzvolumen LFI1 entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen LFI1.
(174)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), ermittelt mit den Schaftform-Funktionen gemäss Kaufmann (2001). Die Definition der Sortimente erfolgte nach den Handelsgebräuchen Ausgabe 2010.
(144)
i
Schaftholzvolumen der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), reduziert um das Volumen der abgebrochenen Schaftstücke, sowie das Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(63)
i
Volumen der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt.
(84)
i
Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz), inklusive Derbholzstücken in Asthaufen.
(200)
i
Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(982)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(52)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden nur diejenigen toten Bäume aufgenommen, bei denen das Holz noch verwertbar war. Zudem wurden auch liegende grüne Bäume zum Totholz gezählt.
(3'115)
i
Schaftholzvolumen in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses entspricht international dem «growing stock».
Waldprobeflächen
(857)
i
Anteil der Probeflächen, die die Walddefinition des LFI erfüllen, also von «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» bedeckt sind.
(144)
i
Anzahl Probeflächen (Plots), die im Rahmen der LFI-Erhebungen aufgenommen wurden (Stichprobengrösse). Die Messungen auf diesen Probeflächen bilden die Grundlage für die statistischen Schätzungen (Hochrechnungen) des LFI über den Schweizer Wald.
Waldrand
(180)
i
Anteil des Waldrandes mit einer bestimmten Eigenschaft (z.B. Strukturvielfalt, Gehölzartenvielfalt, Waldrandaufbau) am gesamten Waldrand. Dabei ist der Waldrand der Grenz- oder Übergangsbereich zwischen der Vegetationsform Wald und anderen Elementen der Landschaft.
(27)
i
Länge des Waldrandes, berechnet anhand der im Luftbild ermittelten Waldbegrenzungslinien.
Waldstrassenlänge
(2)
i
Länge der im LFI erhobenen Waldstrassen. Die Waldstrassenlänge wird im Wald zu 100% gezählt, am Waldrand und in aufgelösten Bestockungen dagegen nur zu 50%. Zu den LFI-Waldstrassen zählen nur die zum Zeitpunkt der LFI-Erhebung in den aktuellen Erschliessungsdaten explizit verfügbaren Strassen-/Streckenabschnitte.
Da es sich um eine Vollerhebung sämtlicher Strassen handelt, ist die Angabe eines Standardfehlers nicht nötig (es gibt keine stichprobenbedingte Unsicherheit).
(3)
i
Länge der im LFI4 erhobenen Waldstrassen, die im Schutzwaldperimeter und gleichzeitig innerhalb der LFI-Waldmaske liegen. Der Schutzwaldperimeter wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) als GIS-Datei zur Verfügung gestellt (Stand 2013). Die Waldstrassenlänge wird im Wald zu 100% gezählt, am Waldrand und in aufgelösten Bestockungen dagegen nur zu 50%. Zu den Waldstrassen des LFI4 zählen nur die zum Zeitpunkt der LFI4-Erhebung explizit verfügbaren Strassen-/Streckenabschnitte.
Da es sich um eine Vollerhebung sämtlicher Strassen handelt, ist die Angabe eines Standardfehlers nicht nötig (es gibt keine stichprobenbedingte Unsicherheit).
Zuwachs
(388)
i
Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode minus das Volumen der Mortalität. Der Nettozuwachs entspricht so dem Zuwachs (=Bruttozuwachs) abzüglich des Volumens der Mortalität.
(583)
i
Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode.
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Klassierung
(70)
i
Einteilung der Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach der Anzahl sichtbarer Schäden bzw. dem Baumzustand (lebend/tot, stehend/liegend) in vier Klassen. Grundlage: Feldaufnahme (MID 1018: Baumzustand, MID 1027: Baumschadenart)
(66)
i
Geschätztes Alter der lebenden Bäume und Sträucher (stehend und liegend) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) in Klassen zu 40 Jahren. Grundlage: Feldaufnahme (MID 826: Baumalter)
(57)
i
Art der Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) mit einzelnen Klassen für die drei allerhäufigsten Arten bzw. Artengruppen der Schweiz (Fichte - Picea spp.; Tanne - Abies spp.; Buche - Fagus sylvatica) und den Klassen «übrige Nadelhölzer» und «übrige Laubhölzer» für die restlichen Arten. Grundlage: Feldaufnahme (MID 50: Baumart)
(57)
i
Art der Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) in 56 Klassen. Die nicht explizit aufgeführten Arten(gruppen) sind in den Klassen «übrige Nadelbäume», übrige Laubbäume» und «übrige Sträucher» zusammengefasst. Grundlage: Feldaufnahme (MID 50: Baumart)
(228)
i
Brusthöhendurchmesser (BHD) der Bäume und Sträucher ab 12 cm BHD nach Stärkeklasse. Grundlage: Feldaufnahme (MID 60: Brusthöhendurchmesser, MID 62: Umfang)
(228)
i
Brusthöhendurchmesser (BHD) der Bäume und Sträucher ab 12 cm BHD in zehn Klassen. Grundlage: Feldaufnahme (MID 60: Brusthöhendurchmesser, MID 62: Umfang)
(132)
i
Brusthöhendurchmesser (BHD) der Bäume und Sträucher ab 12 cm BHD nach Durchmesserstufe (4-cm-Stufen). Grundlage: Feldaufnahme (MID 60: Brusthöhendurchmesser, MID 62: Umfang)
(84)
i
Eigentumsverhältnis am Wald, charakterisiert mithilfe der zwei Klassen «öffentlich» und «privat». Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 365: Eigentum)
(36)
i
Einteilung der Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) in die drei Klassen «eingeführte Baumart», «einheimische Baumart» und «nicht bestimmbar oder Strauchart». Eingeführte Baumarten sind Baumarten, die vom Menschen absichtlich oder unabsichtlich in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingeführt wurden. Bei diesem für alle Inventuren geltenden Klassifizierungsmerkmal werden die Japanlärche (L. kaempferi) und eingeführte baumförmige Weidenarten nicht zu den eingeführten Baumarten gezählt, da sie in gewissen Inventuren zusammen mit verwandten einheimischen Arten erfasst worden sind (Japanlärche [Larix kaempferi] z.B. zusammen mit der Europäischen Lärche [L. decidua]). Grundlage: Feldaufnahme (MID 50: Baumart)
(36)
i
Eingeführte Baumarten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die in allen Inventuren erfasst wurden, in acht Klassen: Schwarzföhre (Pinus nigra), Strobe (Pinus strobus), Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Roteiche (Quercus robur), gebietsfremde Pappeln (Populus [other introduced]), Robinie (Robinia pseudoacacia), übrige eingeführte Baumarten (u.a. Mammutbaum, Thuja, Zeder, Götterbaum, Rosskastanie, Tulpenbaum). Die übrigen Gehölzarten (einheimische Baumarten sowie alle Straucharten) sind in einer Klasse zusammengefasst. Grundlage: Feldaufnahme (MID 50: Baumart)
(132)
i
Etappe der Bestandesentwicklung, definiert durch den dominanten Brusthöhendurchmesser (BHDdom = BHD der 100 stärksten [dicksten] Bäume pro Hektare). Jungwuchs/Dickung: BHDdom <12 cm, Stangenholz: BHDdom 12-30 cm, schwaches Baumholz: BHDdom 31-40 cm, mittleres Baumholz: BHDdom 41-50 cm, starkes Baumholz: BHDdom >50 cm, gemischt: Bäume verschiedener Entwicklungsstufe, keine Entwicklungsstufe vorherrschend oder Gruppen verschiedener Entwicklungsstufen, die kleiner als 5 Aren sind. Grundlage: Feldaufnahme (MID 261: Entwicklungsstufe)
(228)
i
Einteilung der Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach ihrem BHD in die zwei Klassen «kein Gigant» (BHD bis 80 cm) und «Gigant» (BHD über 80 cm). Grundlage: Feldaufnahme (MID 60: Brusthöhendurchmesser, MID 62: Umfang)
(561)
i
Art der Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) mit einzelnen Klassen für die zehn häufigsten Arten bzw. Artengruppen der Schweiz («Hauptbaumarten») und den Klassen «übrige Nadelbäume» und «übrige Laubbäume» für die restlichen Arten. Als Hauptbaumarten gelten: Fichte (Picea spp.), Tanne (Abies spp.), Föhre (Pinus sylvestris, P. nigra, P. strobus, P. mugo subsp. uncinata), Lärche (Larix spp.), Arve (Pinus cembra), Buche (Fagus sylvatica), Ahorn (Acer spp.), Esche (Fraxinus spp.), Eiche (Quercus spp.) und Kastanie (Castanea sativa). Grundlage: Feldaufnahme (MID 50: Baumart)
(174)
i
Gebiete in höheren und tieferen Lagen, eingeteilt anhand der Vegetationshöhenstufen in der Systematik der Wegleitung Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS; Frehner et al. 2005). Die Grenze zwischen den Hochlagen und den Tieflagen verläuft auf der Alpennordseite zwischen den Stufen «obermontan» und «untermontan», auf der Alpensüdseite zwischen den Stufen «hochmontan» und «ober-/untermontan». Die Angaben beruhen einerseits auf von Experten bestimmten Vegetationshöhenstufen (zugängliche Waldprobeflächen des LFI4 auf dem 1,4-km-Netz; Arge Frehner et al. 2020) und andererseits auf den für die Periode 1981-2010 modellierten Vegetationshöhenstufen (übrige Probeflächen; Zischg et al. 2021). keine Angabe: oberhalb der von Zischg et al. modellierten Waldgrenze oder allenfalls im Bereich von Seen liegend, die von Zischg et al. relativ grob ausgeschnitten worden sind.
(40)
i
Höhe über Meer in Klassen zu 200 m. Grundlage: digitales Höhenmodell DHM 25 von Swisstopo
(651)
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Art der Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) in zwei Klassen (Nadelholz, Laubholz). Grundlage: Feldaufnahme (MID 50: Baumart)
(57)
i
Vegetationshöhenstufen in der Systematik der Wegleitung Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS; Frehner et al. 2005) in zehn Klassen, wobei die Klassen «hyperinsubrisch», «kollin mit Buche» und «unter-/obermontan» nur auf der Alpensüdseite (S), die Klassen «submontan», «untermontan», «obermontan» nur auf der Alpennordseite (N) und die Klassen «hochmontan», «subalpin» und «obersubalpin» auf beiden Seiten der Alpen vorkommen können. Die Angaben beruhen einerseits auf von Experten bestimmten Vegetationshöhenstufen (zugängliche Waldprobeflächen des LFI4 auf dem 1,4-km-Netz; Arge Frehner et al. 2020) und andererseits auf den für die Periode 1981-2010 modellierten Vegetationshöhenstufen (übrige Probeflächen; Zischg et al. 2021). keine Angabe: oberhalb der von Zischg et al. modellierten Waldgrenze oder allenfalls im Bereich von Seen liegend, die von Zischg et al. relativ grob ausgeschnitten worden sind.
(174)
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Vegetationshöhenstufen in der Systematik der Wegleitung Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS; Frehner et al. 2005), reduziert auf sechs Klassen. Die Variable stellt eine Vereinfachung der NaiS-Vegetationshöhenstufen in zehn Klassen (NAISHSTKOMB) dar, indem die Klassen «hyperinsubrisch», «kollin» und «kollin mit Buche» zur Klasse «hyperinsubrisch und kollin» und die Stufen «untermontan», «obermontan» und «unter-/obermontan» zur Stufe «unter- und obermontan» zusammengezogen wurden. Die Angaben beruhen einerseits auf von Experten bestimmten Vegetationshöhenstufen (zugängliche Waldprobeflächen des LFI4 auf dem 1,4-km-Netz; Arge Frehner et al. 2020) und andererseits auf den für die Periode 1981-2010 modellierten Vegetationshöhenstufen (übrige Probeflächen; Zischg et al. 2021). keine Angabe: oberhalb der von Zischg et al. modellierten Waldgrenze oder allenfalls im Bereich von Seen liegend, die von Zischg et al. relativ grob ausgeschnitten worden sind.
(48)
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Typ des Waldreservats (Naturwaldreservat, Sonderwaldreservat, übriger Wald), basierend auf den Waldreservaten nach Angabe der Kantone (Stand 2023) und dem Wald-/Nichtwald-Entscheid der jeweiligen Inventur. Grundlage: GIS-Daten BAFU (2023) sowie Feldaufnahme (MID 816) oder - wenn Wald nicht zugänglich - Luftbildinterpretation
(36)
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Einteilung der Wälder aufgrund ihrer Entstehung, Struktur und Bewirtschaftung in 12 Klassen («Typen»). Im Gegensatz zum Waldtyp in 17 Klassen werden beim Waldtyp in 12 Klassen alle Entwicklungsstufen (Jungwuchs bis Baumholz) in der Klasse «gleichförmiger Hochwald» zusammengefasst. Grundlage: Feldaufnahme (MID 255: Nutzungskategorie, MID 257: Waldtyp nach Aufnahmeanleitung LFI, MID 260: Waldform, MID 267: Bestandesstruktur, MID 261: Entwicklungsstufe)
(36)
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Einteilung der Wälder aufgrund ihrer Entstehung, Struktur und Bewirtschaftung in 17 Klassen («Typen»). Im Gegensatz zum Waldtyp in 12 Klassen wird beim Waldtyp in 17 Klassen jede Entwicklungsstufe (Jungwuchs bis Baumholz) als einzelne Klasse ausgewiesen. Grundlage: Feldaufnahme (MID 255: Nutzungskategorie, MID 257: Waldtyp nach Aufnahmeanleitung LFI, MID 260: Waldform, MID 267: Bestandesstruktur, MID 261: Entwicklungsstufe)
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Region
(1'993)
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Regionale Gliederung mit den Forstkreisen als Einheit. Die Variable basiert auf einer Erhebung bei den kantonalen Forstdiensten im Winter 2022/2023.
(1'993)
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Gliederung der Schweiz in fünf Regionen (Jura, Mittelland, Voralpen, Alpen und Alpensüdseite) mit relativ einheitlichen Wuchs- und Holzproduktionsbedingungen. Die Produktionsregionen wurden vom Bundesamt für Forstwesen lange vor dem ersten Landesforstinventar (LFI1, 1983-1985) gebildet. Mit einer kleinen Ausnahme am Genfersee folgen die Grenzen der Produktionsregionen noch immer den damaligen Gemeindegrenzen. Im Gegensatz zum LFI verwendet die vom Bundesamt für Statistik geführte Forststatistik als Gliederung nicht die Produktionsregionen, sondern die Forstzonen, deren Grenzverlauf etwas anders ist.
(1'993)
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Gliederung der Schweiz mit 14 Regionen (2 Jura-, 3 Mittelland-, 3 Voralpen-, 5 Alpenregionen sowie 1 Region für die Alpensüdseite). Die Wirtschaftsregionen stellen eine Unterteilung der Produktionsregionen nach wirtschaftsgeografischen Gesichtpunkten dar.
(1'993)
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Gliederung der Schweiz, die im LFI für Schutzwaldanalysen verwendet wird. Die sechs Schutzwaldregionen wurden aus den Wirtschaftsregionen durch Zusammenfassung einzelner Regionen nach naturräumlichen und statistischen Aspekten gebildet.
(1'993)
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Regionale Gliederung mit den Kantonen als Einheit. Dabei werden die beiden Halbkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt aus statistischen Gründen zu einem Kanton zusammengefasst.
(1'993)
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Gliederung der Schweiz in sechs Regionen mit ähnlicher Flora und Fauna. Die sechs Regionen entsprechen der Grundeinteilung der Publikation «Die biogeographischen Regionen der Schweiz», die vom BAFU im Jahr 2022 herausgegeben wurde.
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Bezugsfläche
(745)
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Wald, der zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt ist und zu Fuss aufgesucht werden kann.
(880)
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Wald, der in den fünf Inventuren LFI1 (1983-1985), LFI2 (1993-1995), LFI3 (2004-2006), LFI4 (2009-2017) und LFI5 (2018-2026) zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt war und zu Fuss aufgesucht werden konnte.
(368)
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Wald, der sowohl im LFI4 (2009-2017) als auch im LFI5 (2018-2026) zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt war und zu Fuss aufgesucht werden konnte.
Netz
(588)
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Stichprobennetz des LFI mit einer Maschenweite von 1,4 km. Beim 1,4-km-Netz handelt es sich um das gemeinsame Netz aller bisherigen terrestrischen Inventuren, weshalb es auch als Basisnetz bezeichnet wird.
(1'405)
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Unternetze 1, 2, 3, 4 und 5 der Feldaufnahmen auf dem Stichprobennetz mit einer Maschenweite von 1,4 km (Basisnetz).