Datenabgabe

Öffentliche Institutionen sowie in deren Auftrag handelnde private Büros können für Forschungsarbeiten und Statistiken Auszüge aus den LFI-Daten beziehen. Sind die in der Verordnung über Geoinformation (SR 510.620) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, können auch Privatpersonen und Büros LFI-Daten für ihren Eigengebrauch beziehen. Für jede Datenlieferung wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen, mit der insbesondere die Datenverwendung, die Kennzeichnung der Daten in Veröffentlichungen sowie die Art der Zusammenarbeit geregelt werden.

Die verfügbaren und bedingt verfügbaren Daten sind im Datenkatalog zusammengestellt.

Für weitere Auskünfte und für Bestellungen wenden Sie sich an Fabrizio Cioldi.