Der Wald testin Baden-Württemberg im Spiegel der Bundeswaldinventur

Eine Gruppe des LFI besuchte am 12.10.04 ein Kolloquium der forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, um mehr über die zweite Bundeswaldinventur zu erfahren. Erste Resultate zeigen Ähnliche Tendenzen wie das zweite LFI.

Flächendeckende Daten über Zuwachs und Nutzung, aber auch über Naturnähe des deutschen Waldes standen bis anhin in Deutschland nicht zur Verfügung. Deshalb wurde von 2001 bis 2002 in allen Bundesländern eine Bundeswaldinventur (BWI II) durchgeführt. Da in den alten Bundesländern schon 1986 bis 1988 eine Inventur (BWI I) durchgeführt wurde, war es wie beim LFI möglich, durch den Vergleich der beiden Inventuren Aussagen über die Entwicklung und Veränderung des Waldes zu machen.

Die Erhebung selbst war Sache der Bundesländer, wurde aber nach einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Verfahren durchgeführt. Die Daten wurden in einer zentralen Datenbank gespeichert, so dass sie von allen Bundesländern eingesehen werden können.

Am Kolloquium des FVA wurden vor allem für Baden-Württemberg Ergebnisse klassischer Grössen wie Zuwachs und Nutzung, aber auch Informationen zur Ökologie vorgestellt. In der anschliessenden Diskussion ging es dann vor allem um den Stellenwert der Fichte, wie naturnah ist der Wald und die zukünftige Ausrichtung der Forstpolitik.

  • Waldfläche
    Die Waldfläche hat in den alten Bundesländern um 0.7 % zugenommen. 31 % des ganzen Bundesgebietes ist bewaldet. Baden-Württemberg gehört mit 38.1 % zu den waldreichsten Bundesländern.
  • Holzvorräte
    Starker Anstieg der Vorräte in den alten Bundesländern um 19 %, in Baden-Württemberg 5 %, trotz erheblicher Verluste durch Vivian und Lothar.
  • Zusammensetzung der Baumarten
    Die Zusammensetzung der Arten hat sich zu Gunsten der Laubbäume verschoben. Ihre Flächenanteil hat um 4.8 % vor allem auf Kosten der Fichte (-3.3 %) zugenommen. Dies ist eine Folge der gezielten Förderung von Laubbäumen.
  • Forstpolitik
    Die Forstpolitik schafft einen Interessensausgleich zwischen Erholungsfunktion, Schutzfunktion und wirtschaftlicher Nutzung. Beibehalten der bisherigen Politik und zukünftig stärkere Nutzung des Buchen- und Tannenstarkholzes.

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