Variablenarchiv LFI2

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EIGENTUM

Die Ansprache der Eigentumsart erfolgt nach Auskunft des Revierförsters.

Die Eigentumsart wird in der 2. Inventur nur für neue Probeflächen erfasst. Für die anderen Probeflächen wird das Merkmal fortgeschrieben.

Codebedeutung:
Code Beschreibung Erläuterung
1 Bund Wald des EDI, EMD, SBB und anderer Wald des Bundes
2 Kanton Staatswald i.e.S. und Wald von kantonalen Betrieben (landwirtschaftliche Schulen, Strafanstalten, etc.)
3 Polit.Gemeinde Politische Gemeinde, Wald von Einwohnergemeinden und sog. gemischten Gemeinden.
4 Buergergemeinde Wald von Bürgergemeinden, Schul-, Kirch- und Armengemeinden.
5 Korporation Wald von Korporationen und Genossenschaften, die nach kantonalen Vorschriften dem öffentlichen Recht unterstehen und von Holz-, Wald- und Forstkorporationen.
6 Einzeleigentum Wald von Einzelpersonen, im Gesamteigentum (z.B. Erbengemeinschaft, Gemeinderschaft) und Miteigentum.
7 Gesellschaft Wald von privatrechtlichen Körperschaften, Holzgenossenschaften, Privatwaldverbänden, Alp- und anderen Korporationen und Genossenschaften des privaten Rechts. Wald von Gesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften), Vereinen (z.B. Naturschutzbund), Genossenschaften, Klöster, Stifte, etc..

Wertebereich: 1 - 7

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 13.14 Eigentum in der Anleitung für die Feldaufnahmen der Erhebung 1993-1995 auf der Seite S. 182

Variablendokumentation LFI1: EIGENTUM: N79

Verfügbarkeit: erhältlich

Herkunft: Terrestrisch erhobenes Merkmal

letzte Aktualisierung: 18.1.2000/JZ

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