Variablenarchiv LFI2
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EIGENTUM
Die Ansprache der Eigentumsart erfolgt nach Auskunft des Revierförsters.
Die Eigentumsart wird in der 2. Inventur nur für neue Probeflächen erfasst. Für die anderen Probeflächen wird das Merkmal fortgeschrieben.
Code | Beschreibung | Erläuterung |
---|---|---|
1 | Bund | Wald des EDI, EMD, SBB und anderer Wald des Bundes |
2 | Kanton | Staatswald i.e.S. und Wald von kantonalen Betrieben (landwirtschaftliche Schulen, Strafanstalten, etc.) |
3 | Polit.Gemeinde | Politische Gemeinde, Wald von Einwohnergemeinden und sog. gemischten Gemeinden. |
4 | Buergergemeinde | Wald von Bürgergemeinden, Schul-, Kirch- und Armengemeinden. |
5 | Korporation | Wald von Korporationen und Genossenschaften, die nach kantonalen Vorschriften dem öffentlichen Recht unterstehen und von Holz-, Wald- und Forstkorporationen. |
6 | Einzeleigentum | Wald von Einzelpersonen, im Gesamteigentum (z.B. Erbengemeinschaft, Gemeinderschaft) und Miteigentum. |
7 | Gesellschaft | Wald von privatrechtlichen Körperschaften, Holzgenossenschaften, Privatwaldverbänden, Alp- und anderen Korporationen und Genossenschaften des privaten Rechts. Wald von Gesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften), Vereinen (z.B. Naturschutzbund), Genossenschaften, Klöster, Stifte, etc.. |
Wertebereich:
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 13.14 Eigentum in der Anleitung für die Feldaufnahmen der Erhebung 1993-1995 auf der Seite S. 182
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