Variablenarchiv LFI2
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HOHAUEIN
Einschränkungen für die Holzhauerei sind Bahnlinien, Hauptstrassen, Leitungen, Siedlungen im Bereich der Interpretationsfläche; nur die wichtigste Einschränkung ist zu nennen.
Nicht als Einschränkungen gelten Bauten, die der forstlichen Bewirtschaftung dienen, wie Geräteschuppen, Holzschöpfe, Waldhütten der Forstbetriebe und forstliche Anlagen wie Stützmauern von Waldwegen und Verbauungen. Die Beurteilung der Einschränkungen erfolgt unabhängig vom gegenwärtigen Waldzustand und unabhängig davon, ob in absehbarer Zeit Holznutzungen zu erwarten sind.
Code | Beschreibung | Erläuterung |
---|---|---|
1 | keine | Keine Einschränkung |
2 | Bahnlinie | Eisenbahnlinien, Seilbahnen |
3 | Hauptstrasse | Autobahnen, Kantonsstrassen, wichtige Verbindungsstrassen |
4 | Leitungen | Hochspannungsleitungen, Telefonleitungen usw. |
5 | Siedlungen | Wohnquartiere, Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungsanlagen, Ferienhäuser, landwirtschaftliche Gebäude usw. |
Wertebereich:
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 10.12 Einschränkungen für die Holzhauerei in der Anleitung für die Feldaufnahmen der Erhebung 1993-1995 auf der Seite S. 128
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