Variablenarchiv LFI2
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TRAELANG
Stämme mit einer Länge bis maximal 6m gelten als Trämel, solche von über 6m Länge gelten als Langholz bzw. Mittel-Langholz.
Code | Beschreibung | Erläuterung |
---|---|---|
1 | Traemel | Nadelholz-Trämel bis max. 6 m Länge oder Laub-Rundholz |
2 | Langholz | Nadel-Langholz oder Nadel-Mittellangholz von mindestens 6 m Länge |
Wertebereich:
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 13.8 Trämel- oder Langholz in der Anleitung für die Feldaufnahmen der Erhebung 1993-1995 auf der Seite S. 176
Variablendokumentation LFI1:
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