| Produktionsregion |
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| Jura | Mittelland | Voralpen | Alpen | Alpensüdseite | Schweiz |
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Saisonalität der Erholungsnutzung | % | ± | % | ± | % | ± | % | ± | % | ± | % | ± |
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keine Angabe | 15.8 | 1.2 | 6.7 | 0.7 | 29.0 | 1.3 | 44.5 | 1.0 | 41.3 | 1.6 | 30.3 | 0.5 |
ganzjährig | 62.7 | 1.5 | 84.8 | 1.0 | 39.1 | 1.4 | 20.2 | 0.8 | 9.5 | 0.9 | 39.7 | 0.5 |
Vegetationsperiode | 21.3 | 1.3 | 8.4 | 0.8 | 31.2 | 1.4 | 34.2 | 1.0 | 49.2 | 1.6 | 29.4 | 0.5 |
Winter | 0.3 | 0.2 | 0.1 | 0.1 | 0.8 | 0.3 | 1.1 | 0.2 | 0.0 | . | 0.6 | 0.1 |
Total | 100.0 | . | 100.0 | . | 100.0 | . | 100.0 | . | 100.0 | . | 100.0 | . |
- Anzahl Waldprobeflächen
#326
Anzahl Waldprobeflächen (Plots). - Saisonalität der Erholungsnutzung
#511
Angabe, ob die Erholngsnutzung ganzjährig oder fast nur im Winter oder in der Vegetationsperiode erfolgt. Die gutachtliche Einschätzung des Försters wird erhoben, falls die aktuelle Erholungsnutzung mindestens 10 Personen pro Jahr beträgt. - Produktionsregion
#49
Die Produktionsregionen sind Regionen mit ähnlichen forstlichen Wuchs- und Produktionsbedingungen, erstellt durch das damalige Bundesamt für Forstwesen für die forstliche Statistik lange vor dem ersten LFI (1983-85). Die Regionenzugehörigkeit wurde definiert über die damaligen Gemeindegrenzen nach unbekannten Kriterien. Das LFI arbeitet sei jeher mit diesen unveränderten Perimetern mit einer winzigen kleinen Ausnahme am Genfersee.
In der heutigen Forststatistik (Bundesamt für Statistik, BFS) hat der Begriff Produktionsregionen in «Forstzonen» gewechselt. Diese Regionen werden vom BFS unterhalten und dabei fanden Änderungen statt. Dabei wurde vermehrt auf die Lage des Waldes innerhalb einer Gemeinde Rücksicht genommen. Für einige Gemeinden entlang des Jurabogens bedeutet dies beispielsweise, dass sie neu der Forstzone «Jura» angehören und nicht wie bisher (Produktionsregionen) dem Mittelland. Das LFI hat die alten Perimeter beibehalten, die sich heute mit diversen neuen Gemeindegrenzen nicht mehr decken. - Wald
#484
Zugehörigkeit zum Wald. Dazu gehören jene Punkte des terrestrischen Netzes, die im kombinierten Wald-Nichwaldentscheid (terrestrisch und Luftbild) als "Wald ohne Gebüschwald" oder "Gebüschwald" bestimmt wurden. Es ist daher nicht zwingend, dass ein zum Wald gehörender Punkt auch terrestrisch besucht wurde. - 1,4 x 1,4 km Netz
#410
Zugehörigkeit zum geometrischen 1.4 x 1.4 km Netz des LFI (auch Basisnetz). Das 1.4 x 1.4 km Netz ist das Netz, das alle LFI-Inventuren gemeinsam haben. Das 1.4 x 1.4 km Netz entspricht somit dem gemeinsamen terrestrischen Netz der Inventuren LFI1, LFI2, LFI3, LFI4 und LFI5.
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