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Produktionsregion | ||||||||||||
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Jura | Mittelland | Voralpen | Alpen | Alpensüdseite | Schweiz | |||||||
Hoch-/Tieflagen | Anz | ± | Anz | ± | Anz | ± | Anz | ± | Anz | ± | Anz | ± |
Tieflagen | 373 | . | 643 | . | 216 | . | 237 | . | 203 | . | 1672 | . |
Hochlagen | 185 | . | 22 | . | 428 | . | 1062 | . | 326 | . | 2023 | . |
Total | 558 | . | 665 | . | 644 | . | 1299 | . | 529 | . | 3695 | . |
© WSL, Schweizerisches Landesforstinventar,
21.12.2015 #122842/109195
- iDefinitionen
- <Parameter
- Anzahl Waldprobenflächen #125
Anzahl der Waldprobenflächen (Plots). - Hoch-/Tieflagen #616
Unterteilung in Hoch- und Tieflagen auf Grund der Vegetationshöhenstufe. Die Definition der Vegetationshöhenstufen im LFI (Brändli und Keller 1985) basiert im wesentlichen auf den Arbeiten von Ellenberg und Klötzli (1972) sowie von Kuoch und Amiet (1954, 1970). Berücksichtigt wurden auch die Arbeiten von Landolt (1983) sowie von Hess, Landolt und Hirzel (1967). Die Vegetationshöhenstufen werden über die Verbreitung der natürlichen Waldgesellschaften nach Wuchsregionen definiert. Da im LFI die Waldgesellschaften nur auf einem Unternetz im Waldareal erhoben wurden, diente der Bonitätsschlüssel von Keller (1978, 1979) als "Brücke". Eingangsgrössen für das LFI-Modell der Vegetationshöhenstufen sind die Höhenlage, die Exposition, die Azidität des Muttergesteins und die Wuchsregion. Die Abgrenzung des Waldareals nach oben (natürliche Waldgrenze) erfolgte aufgrund der Arbeit von Brockmann-Jerosch (1919). Die Vegetationshöhenstufen werden in Abhängigkeit von Keller-Region, Acidität des Muttergesteins, Exposition und Höhenlage hergeleitet. - Produktionsregion #49
Die Produktionsregionen sind Regionen mit ähnlichen forstlichen Wuchs- und Produktionsbedingungen, erstellt durch das damalige Bundesamt für Forstwesen für die forstliche Statistik lange vor dem ersten LFI (1983-85). Die Regionenzugehörigkeit wurde definiert über die damaligen Gemeindegrenzen nach unbekannten Kriterien. Das LFI arbeitet sei jeher mit diesen unveränderten Perimetern mit einer winzigen kleinen Ausnahme am Genfersee. In der heutigen Forststatistik (Bundesamt für Statistik, BFS) hat der Begriff Produktionsregionen in «Forstzonen» gewechselt. Diese Regionen werden vom BFS unterhalten und dabei fanden Änderungen statt. Dabei wurde vermehrt auf die Lage des Waldes innerhalb einer Gemeinde Rücksicht genommen. Für einige Gemeinden entlang des Jurabogens bedeutet dies beispielsweise, dass sie neu der Forstzone «Jura» angehören und nicht wie bisher (Produktionsregionen) dem Mittelland. Das LFI hat die alten Perimeter beibehalten, die sich heute mit diversen neuen Gemeindegrenzen nicht mehr decken. - Wald #484
Zugehörigkeit zum Wald. Dazu gehören jene Punkte des terrestrischen Netzes, die im kombinierten Wald-Nichwaldentscheid (terrestrisch und Luftbild) als "Wald ohne Gebüschwald" oder "Gebüschwald" bestimmt wurden. Es ist daher nicht zwingend, dass ein zum Wald gehörender Punkt auch terrestrisch besucht wurde. - Netz LFI4 2009-2013 #1746
Das Netz LFI4 Pensum 2009 - 2013 umfasst alle Probeflächen, die in den Jahren 2009 bis 2013 aufgenommen wurden und bereits auch im LFI1, LFI2 und LFI3 Teil des Netzes waren.
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