Auswahl aus Themenliste
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Anleitung
Thema (Zielgrösse)
(76'242)
i
Gesamtheit aller Flächen, die gemäss Walddefinition des LFI als Wald bezeichnet werden. Die Walddefinition schliesst Gebüschwald mit ein. Die Zielgrösse «Waldfläche» wird auch verwendet für Auswertungen der Gesamtfläche, wenn es um die Unterscheidung von Wald und Nichtwald geht.
Basalfläche
(3'690)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (BHD-Messstelle) aller lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Synonym für Basalfläche: Grundfläche.
(900)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD. Die Gesamtbasalfläche entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche.
(72)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Die Gesamtbasalfläche LFI1 entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche LFI1.
(576)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD.
(96)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war.
Biomasse
(192)
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Trockengewicht (Masse) des Astholzes mit einem Durchmesser von mindestens 7 cm der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(192)
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Trockengewicht (Masse) des Astholzes mit einem Durchmesser von weniger als 7 cm in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(432)
i
Trockengewicht (Masse) der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses setzt sich aus den Baumteilen Wurzeln, Schaftholz, Astholz und Nadeln/Blätter zusammen.
(216)
i
Trockengewicht (Masse) der oberirdischen Teile der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses setzt sich aus den Baumteilen Schaftholz, Astholz und Nadeln/Blätter zusammen.
(144)
i
Trockengewicht (Masse) der liegenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus den Baumteilen Wurzeln, Schaftholz und je nach Zersetzungsgrad auch dem Astderbholz.
(144)
i
Trockengewicht (Masse) der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus den Baumteilen Wurzeln und Schaftholz sowie je nach Zersetzungsgrad auch dem Astderbholz.
(378)
i
Trockengewicht (Masse) der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(144)
i
Trockengewicht (Masse) des sog. LIS-Totholzes, d.h. des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch mit mindestens 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) zugeordnet werden kann. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(144)
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Trockengewicht (Masse) des stehenden und liegenden Totholzes, ermittelt mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus folgenden Komponenten: 1) Schaftholz, Astderbholz, Astreisig und Wurzeln von stehenden und liegenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) ohne Schaftbruch, 2) Schaftholz des noch stehenden Stumpfes, Astreisig und Wurzeln von stehenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm BHD mit Schaftbruch und 3) LIS-Totholz, d.h. dem liegendem Totholz ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch ab 12 cm BHD zugeordnet werden kann.
(192)
i
Trockengewicht (Masse) von Nadeln und Blättern der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(288)
i
Trockengewicht (Masse) des Schaftholzes in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(240)
i
Trockengewicht (Masse) der unterirdischen Teile (Wurzeln) der lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Wurzelmasse wird nach Zell und Wutzler bestimmt.
Fläche
(216)
i
Fläche der deutlich erkennbaren Spuren von Holzerntefahrzeugen wie Traktoren, Forwardern und Vollerntern auf dem Waldboden.
(72)
i
Gesamtheit aller Flächen, die gemäss der Walddefinition des LFI als Gebüschwald gelten.
(192)
i
Verhältnis der verschiedenen Schadenereignisse (z.B. Wind, Insekten), die zu Schadenflächen geführt haben. Ermittelt wird das Verhältnis anhand derjenigen Schadenflächen, die mindestens 10% der Interpretationsfläche (50 × 50 m) ausmachen und auf denen gemässs den Angaben des lokalen Forstdienstes nur ein Schadenereignis auftrat. Die Zielgrösse erlaubt so Vergleiche zwischen den Inventuren ab dem LFI3.
(72)
i
Waldfläche, die am nächsten zu Jungwaldpflanzen mit einem bestimmten Schaden liegt. Jungwaldpflanzen sind im LFI Bäume und Sträucher ab 10 cm Höhe bis zu einem Durchmesser von 11,9 cm. Allerdings sind je nach Inventur nur Bäume (LFI3, LFI5) oder nur Bäume und ausgewählte Straucharten (LFI4) als nächste Jungwaldpflanze erfasst worden. Weil eine Jungwaldpflanze mehrere Schäden aufweisen kann, kann sie gleichzeitig zur Fläche mehrerer Schadenarten beitragen.
(252)
i
Waldfläche, in der seit der letzten Inventur spezifische Massnahmen zur Erhaltung oder Förderung der Biodiversität durchgeführt worden sind. Berücksichtigt sind nur Massnahmen, die explizit unter dem Titel «Biodiversität» subventioniert worden sind. Ein Wald kann gleichzeitig mehrere Biodiversitätsmassnahmen aufweisen, weshalb er zur Fläche mehrerer Biodiversitätsmassnahmen beitragen kann.
(108)
i
Waldfläche der Erholungsarten Spazieren, Wandern, Joggen, Radfahren, Biken, Ski- und Snowboardfahren, Langlaufen, Schneeschuhlaufen, Reiten, Lagern, andere Aktivitäten sowie keine Aktivitäten. In einem Wald können gleichzeitig unterschiedliche Erholungsaktivitäten stattfinden, weshalb er zur Fläche mehrerer Erholungsarten beitragen kann.
(42)
i
Waldfläche der Naturgefahrenprozesse Sturz (Stein-/Blockschlag), Lawine, Hangmure/Rutschung und Gerinneprozesse innerhalb des Schutzwalds gemäss Ausscheidung der Kantone nach den harmonisierten Kriterien von SilvaProtect-CH, Stand 2022. Da ein Schutzwald gegen mehrere Naturgefahrenprozesse schützen kann, kann er zur Waldfläche mehrerer Prozesse beitragen. Für den Kanton Aargau werden keine Naturgefahrenprozesse ausgewiesen, weil dieser Kanton den Schutzwald im Stichjahr (2022) noch nicht ausgeschieden hatte.
(216)
i
Waldfläche, aufgegliedert nach ihren Funktionen (inkl. «keine spezielle Waldfunktion»), wie sie im Rahmen der Forstdienstbefragung ermittelt wird. Ein Waldgebiet kann gleichzeitig mehrere Waldfunktionen erfüllen. Damit kann es zur Waldfläche mehrerer Waldfunktionen beitragen.
Gehölzarten
(72)
i
Anzahl Baum- und Straucharten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) auf dem 2-Aren-Probekreis.
(240)
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Anzahl Baum- und Straucharten, die im 2-Aren-Probekreis mit mindestens einem lebenden Individuum ab 40 cm Höhe vertreten sind.
(288)
i
Masszahl zur ökologischen Beurteilung von Waldbeständen, abgeleitet aus der Anzahl Gehölzarten ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) und dem Vorkommen von Gehölzarten mit spezieller ökologischer Bedeutung (Weiden, Birken, Erlen, einheimische Pappeln, Eichen, Kastanie, Kirschbaum, Wildobst und Sorbus-Arten) in der Oberschicht.
Mortalität
(1'824)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren abgestorben (z.B. durch Windwurf oder Insekten) oder verschwunden sind (z.B. durch Lawinen), aber nicht forstlich genutzt wurden. Die Mortalität ist die Summe von natürlichen Abgängen und verbleibender Mortalität.
(2'232)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(120)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
Nutzung
(2'424)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren forstlich genutzt wurden.
(2'232)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(120)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
(72)
i
Holzvolumen der Äste in Rinde mit mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(72)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock sowie der Äste in Rinde von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Derbholznutzung stellt eine Annäherung an die verwertbare Holzmenge dar. Sie kommt der Holznutzung gemäss der Schweizerischen Forststatistik am nächsten.
(156)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(936)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster/innen) abgeleitet.
(144)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden durch Insekten zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster) abgeleitet.
(144)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden durch (Sturm-)Winde zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster) abgeleitet.
Ökologische Indikatoren
(144)
i
Anzahl Mikrohabitate an stehenden lebenden Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
(162)
i
Anzahl der stehenden lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), an denen ein Mikrohabitat festgestellt wurde. Da ein Baum gleichzeitig mehrere Mikrohabitate aufweisen kann, kann er zur Stammzahl (stehend-lebend) mehrerer Mikrohabitate beitragen. Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
Stammzahl
(288)
i
Tatsächliche Anzahl Nadel- und Laubbäume, die bei der Feldaufnahme auf Verbiss beurteilt worden sind (keine Hochrechnung).
(312)
i
Mass für die Dichte einer Bestockung, das aus der Stammzahl pro ha (im LFI Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser [BHD]) und dem Mitteldurchmesser berechnet wird. Bei einer Kluppschwelle von 0 cm ist der SDI weitgehend unabhängig von Standortgüte, Baumartenzusammensetzung und Bestandesalter.
(8'652)
i
Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Gesamtstammzahl ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl.
(612)
i
Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Die Gesamtstammzahl LFI1 ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl LFI1.
(761)
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Anzahl lebende und tote Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) mit Schäden. Berücksichtigt werden nur die zwei wichtigsten Schäden an einem Baum. Da ein Baum mehrere Schäden aufweisen kann, kann er mehrmals zur Gesamtstammzahl mit den zwei wichtigsten Schäden beitragen.
(144)
i
Anzahl der lebenden Nadel- und Laubbäume von 10 cm Höhe bis 11,9 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(288)
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Anzahl der Nadel- und Laubbäume mit einer Höhe von 10 bis 129 cm Höhe, bei denen ein Verbiss des Vorjahrestriebes festgestellt wurde. Aufgrund einer anderen Ansprache der Verbissspuren wurde die Verbissintensität im LFI2 im Vergleich zur Methode ab LFI4 überschätzt. Somit können in Vergleichen mit dem LFI2 nur Zunahmen der Verbissintensität gesichert festgestellt werden. Für eine verlässliche Schätzung sollten pro Schätzwert (Tabellenzelle) mindestens 30 Individuen auf Verbiss beurteilt worden sein. Daher sollten auch die entsprechenden Tabellen mit der Zielgrösse "Anzahl auf Verbiss beurteilte Bäume (ohne Hochrechnung)" konsultiert werden.
(11'958)
i
Anzahl Stämme der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(1'104)
i
Anzahl Stämme der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(72)
i
Anzahl Stämme der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden nur diejenigen toten Bäume aufgenommen, bei denen das Holz noch verwertbar war. Zudem wurden auch liegende grüne Bäume zum Totholz gezählt.
Vorrat / Volumen
(7'907)
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Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Das Gesamtholzvolumen entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen.
(432)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Das Gesamtholzvolumen LFI1 entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen LFI1.
(1'044)
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Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), ermittelt mit den Schaftform-Funktionen gemäss Kaufmann (2001). Die Definition der Sortimente erfolgte nach den Handelsgebräuchen Ausgabe 2010.
(864)
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Schaftholzvolumen der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), reduziert um das Volumen der abgebrochenen Schaftstücke, sowie das Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(378)
i
Volumen der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt.
(504)
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Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz), inklusive Derbholzstücken in Asthaufen.
(1'200)
i
Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(5'892)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(312)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden nur diejenigen toten Bäume aufgenommen, bei denen das Holz noch verwertbar war. Zudem wurden auch liegende grüne Bäume zum Totholz gezählt.
(18'700)
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Schaftholzvolumen in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses entspricht international dem «growing stock».
Waldprobeflächen
(5'142)
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Anteil der Probeflächen, die die Walddefinition des LFI erfüllen, also von «Wald ohne Gebüschwald» oder «Gebüschwald» bedeckt sind.
(864)
i
Anzahl Probeflächen (Plots), die im Rahmen der LFI-Erhebungen aufgenommen wurden (Stichprobengrösse). Die Messungen auf diesen Probeflächen bilden die Grundlage für die statistischen Schätzungen (Hochrechnungen) des LFI über den Schweizer Wald.
Waldrand
(1'080)
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Anteil des Waldrandes mit einer bestimmten Eigenschaft (z.B. Strukturvielfalt, Gehölzartenvielfalt, Waldrandaufbau) am gesamten Waldrand. Dabei ist der Waldrand der Grenz- oder Übergangsbereich zwischen der Vegetationsform Wald und anderen Elementen der Landschaft.
(162)
i
Länge des Waldrandes, berechnet anhand der im Luftbild ermittelten Waldbegrenzungslinien.
Waldstrassenlänge
(12)
i
Länge der im LFI4 erhobenen Waldstrassen. Die Waldstrassenlänge wird im Wald zu 100% gezählt, am Waldrand und in aufgelösten Bestockungen dagegen nur zu 50%. Zu den Waldstrassen des LFI4 zählen nur die zum Zeitpunkt der LFI4-Erhebung explizit verfügbaren Strassen-/Streckenabschnitte.
Da es sich um eine Vollerhebung sämtlicher Strassen handelt, ist die Angabe eines Standardfehlers nicht nötig (es gibt keine stichprobenbedingte Unsicherheit).
(18)
i
Länge der im LFI4 erhobenen Waldstrassen, die im Schutzwaldperimeter und gleichzeitig innerhalb der LFI-Waldmaske liegen. Der Schutzwaldperimeter wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) als GIS-Datei zur Verfügung gestellt (Stand 2013). Die Waldstrassenlänge wird im Wald zu 100% gezählt, am Waldrand und in aufgelösten Bestockungen dagegen nur zu 50%. Zu den Waldstrassen des LFI4 zählen nur die zum Zeitpunkt der LFI4-Erhebung explizit verfügbaren Strassen-/Streckenabschnitte.
Da es sich um eine Vollerhebung sämtlicher Strassen handelt, ist die Angabe eines Standardfehlers nicht nötig (es gibt keine stichprobenbedingte Unsicherheit).
Zuwachs
(2'328)
i
Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode minus das Volumen der Mortalität. Der Nettozuwachs entspricht so dem Zuwachs (=Bruttozuwachs) abzüglich des Volumens der Mortalität.
(3'503)
i
Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode.